Steuern auf Online-Werbeeinnahmen

Österreich führt die Digitalsteuer zum 1. Januar 2020 ein

Veröffentlicht: 01.10.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
Sparschwein in Österreich-Farben

Das österreichische Parlament hat im September die Digitalsteuer beschlossen, die die Regierung bereits im April diesen Jahres vorgelegt hatte (wir berichteten). Große Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro und über 25 Millionen Euro Umsatz in Österreich werden ab 2020 fünf Prozent Steuern auf Online-Werbeeinnahmen zahlen müssen. Damit ist Österreich nach Frankreich das zweite Land innerhalb der EU, das eigenständig eine Digitalsteuer verabschiedet. 

Wann kommt die EU-Digitalsteuer? 

In Frankreich ist die Digitalsteuer bereits seit Januar 2019 abzugeben. Die österreichische Steuer basiert auf der Vorlage der französischen Kollegen. Einziger Unterschied ist, dass in Frankreich nur drei Prozent Steuern auf Online-Werbeerlöse anfallen. Trotzdem hatte die Steuer im Sommer zu einem Konflikt zwischen US-Präsident Trump und Emmanuel Macron geführt. 

Grund für die nationalen Vorstöße Frankreichs und Österreichs ist, das es bisher auf globaler Ebene keine Einigung über die Einführung von Digitalsteuern gibt. Die Europäische Union wartet derzeit darauf, dass eine internationale Lösung zwischen den G20- und OECD-Staaten gefunden wird, die die EU dann umsetzen könnte. Doch je länger diese Einigung dauert, desto mehr gerät die EU unter Druck. Denn immer mehr Mitgliedstaaten wollen die großen Digitalunternehmen besteuern, auch in Italien und Spanien gibt es Pläne zur Einführung einer Digitalsteuer. Um eine uneinheitliche Fragmentierung der europäischen Steuern zu verhindern, hat die EU sich daher selbst eine Frist gesetzt: Wenn bis Ende 2020 keine internationale Einigung erreicht wird, wird die EU selbstständig eine Digitalsteuer einführen, die im europäischen Binnenmarkt anzuwenden sein wird.

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