Unternehmensbeteiligungen: Entscheidung zur Besteuerung weiter offen

Veröffentlicht: 30.01.2013 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 30.01.2013

Bis zum 22. Februar soll die Arbeitsgruppe von Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern einen Kompromiss finden. Um die Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetzesentwurf der Koalition zu erreichen, muss dabei eine Besteuerung der betreffenden Unternehmensbeteiligungen bedacht werden.

Es sollen allerdings verschiedene Ausnahmen, wie bei Sparkassenverbünden und auch StartUp-Gründungen für die Besteuerung der Unternehmensbeteiligungen geprüft werden. Eine Überlegung ist, laut Reuters, auch die Zehnprozentgrenze zu senken, denn bei Beteiligungen von über zehn Prozent sind die Dividenden generell steuerfrei.

Zur Vorgeschichte

Der Europäische Gerichtshof hatte die derzeitige Gesetzeslage gekippt, da ausländische Unternehmen dadurch benachteiligt würden. Daraufhin schlug der Bundesrat vor, die steuerlichen Belastungen für deutsche Business Angels anzuheben, um Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu vermeiden.

Die Bundesregierung stellte sich gegen den Vorschlag und beschloss im Oktober 2012 Steuersenkungen für ausländische Investoren. Da der Bundesrat einem Gesetzesentwurf ebenfalls zustimmen muss, wurde der Vermittlungsausschuss eingesetzt, um eine Einigung in der Diskussion herbeizuführen. Die Lösung des Problems wird jetzt bis zur nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses am 26. Februar 2013 angestrebt.

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