Amazon-Händler sollen die Umsatzsteuer hinterzogen haben. Dem Verdacht gehen die Finanzbehörden nach und untersuchten bereits im Sommer die Deutschlandzentrale sowie mehrere Logistikzentren.
Haben einzelne Amazon-Händler die Umsatzsteuer hinterzogen? Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das Handelsblatt berichtet, untersuchte das Finanzamt Reutlingen bereits im Sommer mehrere Amazon-Logistikzentren, darunter Leipzig und Bad Hersfeld, sowie die Deutschlandzentrale in München. Dem Unternehmen selbst wird dabei nichts vorgeworfen. Der Verdacht richtet sich auf einzelne Händler, konkret einem Mann aus China, der unter mehreren Namen auf dem Amazon Marketplace verkauft.
Allerdings könnte auch Amazon noch Probleme bekommen, da das Unternehmen die Hinterziehung möglicherweise indirekt duldet. Mit Fulfillment by Amazon übernimmt der Konzern Lagerung, Lieferung und Bezahlung der Ware. Die Umsatzsteuer allerdings führen die Händler selbst ab. Laut Süddeutsche könnte dies schlimmstenfalls als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gesehen werden. Amazon weist die Verantwortung von sich. Wir haben die Beteiligten um einen Kommentar zum Sachverhalt gebeten, bislang noch ohne Ergebnis.
Wie die Süddeutsche Zeitung weiter schreibt, gehen nicht nur deutsche Behörden, sondern auch die Europäische Kommission derzeit verstärkt gegen Steuerbetrug im Online-Handel vor. In Deutschland wurde etwa eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet. Die Europäische Kommission hat eine Reform der Umsatzsteuergesetze im Online-Handel vorgeschlagen. Grund dafür ist die Steuerfreiheit von Lieferungen unter einem Wert von 22 Euro. Oft wird der Warenwert daher bewusst nach unten gefälscht.
Kommentare
"Amazon weist die Verantwortung von sich."
Stimmt. Die machen es sich immer leicht. Allerdings forciert Amazon extrem, dass Händler weltweit ihre Produkte anbieten. Es wird immer suggeriert, wie einfach das doch alles mit FBA Versand geht.
Wenn ich z.B. Elektroartikel aus China importieren und in D verkaufen möchte, gelte ich als Hersteller oder Inverkehrbringe r und muss die Ware bei der Deutschen Stiftung EAR anmelden und entsprechende Gebühren für die zukünftige Entsorgung bezahlen. Und ich hafte da natürlich entsprechend.
Das Thema wurde ja erfolgreich seit Jahren ignoriert, trotz zahlreicher Beschwerden deutscher, steuerzahlender Firmen.
Es gibt im Import eine Schranke von 22 Euro - aber das hat ja mit dem normalen Onlinehandel überhaupt nichts zu tun!
endlich geht es den Chinesen an den Kragen, schließlich muss man sie schon fast als "Scheinprivate" betrachten oder wo werden die Erlöse, die in Deutschland erzielt werden, versteuert?
Abgesehen von der Umsatzsteuer ...
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