Monster Energy greift Pokemon mit der Attacke „Klage“ an

Veröffentlicht: 14.04.2023
imgAktualisierung: 17.04.2023
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.04.2023
img 17.04.2023
ca. 2 Min.
Pokemon-Ball vor schwarzem Hintergrund
© Anthony Feoutis / Shutterstock.com
Monster Energy verklagt in Japan unter anderem verschiedene Spiele aus der Reihe Pokemon. Es geht um die Verwendung des Wortes Monster.


Dass die Verteidigung der eigenen Marke manchmal wilde Blüten treibt, ist bekannt. Nun reiht sich auch Monster Energy in diesen Wildwuchs ein. Dabei greift das Unternehmen, welches für seine Energy-Drinks bekannt ist, nicht etwa andere Getränkehersteller an, sondern Computer-Spiele.

Die Verwendung der Bezeichnung „Monster“

Monster Energy geht es dabei um die Verwendung des Wortes „Monster“. In Japan hat das Unternehmen laut der Seite Phanimenal.de gut einhundert Markenrechtsklagen eingereiht. Betroffen sind neben den Spielen wie Pokemon X und Y, Pokemon Sonne und Mond, auch Monster Hunter X / Cross. Gegen die Marke Monster Hunter wurde sogar eine Klage als Ganzes eingereicht.

Das als klagefreudig bekannte Unternehmen scheitert zwar regelmäßig mit seinen Klagen; offenbar ist das aber kein Hindernis.

Enge Verbindung zur Videospieleindustrie

Aber: Warum hat Monster Energy es insbesondere auf die Hersteller von Videospielen abgesehen? Das liegt einfach daran, dass das Unternehmen eng mit der Computerspiele-Industrie vernetzt ist. So argumentiert das Unternehmen, dass Konsumenten und Konsumentinnen durch die Verwendung des Wortes „Monster“ in Titeln verwirrt werden könnten.

Warum Unternehmen immer mal wieder scheinbar überzogene Markenrechtsabmahnungen und -klagen anstrengen, ist dabei eigentlich recht klar: Wer seine Marke behalten will, muss sie verteidigen. Werden mögliche Markenrechtsverletzungen hingenommen, so trägt dies zur Verwässerung der eigenen Marke bei, was wiederum eine Löschung begünstigen kann.  

Mehr zum Thema:

Sandra May

Sandra May

Expert/in für: IT- und Strafrecht

Veröffentlicht: 14.04.2023
img Letzte Aktualisierung: 17.04.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben