Markenrecht


Das Markenrecht gehört zu den Rechtsgebieten, mit denen jede Person, die im E-Commerce tätig ist, früher oder später in Berührung kommt. Meistens geht es darum, eine eigene Marke zu schützen. Weniger positiv besetzt sind hingegen Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Markenrecht. Diese sind nämlich in der Regel sehr teuer. Große Unternehmen, wie beispielsweise Lego, sorgen dabei in der Branche immer wieder für Aufmerksamkeit, da sie selbst gegen kleinste, mutmaßliche Verstöße rigoros vorgehen. Hier lesen Sie alle unsere Artikel zu dem Thema.

Wie wird eine Marke geschützt?


Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.


Welche Marken gibt es?


Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.


Was passiert bei Verstößen gegen das Markenrecht?


Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.