Meggle buttert vegane Kräuter-Imitate unter
Haferdrink oder Sojahack. Menschen, die sich vegan ernähren, haben eine große Auswahl. Doch auf die vegane Butter in Rollenform muss man weiter verzichten.
Haferdrink oder Sojahack. Menschen, die sich vegan ernähren, haben eine große Auswahl. Doch auf die vegane Butter in Rollenform muss man weiter verzichten.
Robin Hood oder Verbrecher? Um diese Frage ging es am Ende im Prozess um die Markeneintragung.
Eine Kundin will ein Geschenk bedrucken lassen. Ihr Wunschmotiv ist ein bekanntes Markenlogo.
Das Unternehmen Polaroid musste eine herbe Niederlage vor dem EuG einstecken. Ein Monopol auf die quadratische Bildform hat das Unternehmen nicht mehr.
Ob Technik oder Erscheinungsform: eingetragene Patente und Designs schützen vor unerlaubter Nutzung. Wir erklären die Unterschiede und Gemeinsamkeiten.
Zumindest findet das der Bundesgerichtshof in Bezug auf das Markenrecht.
Unter dem Weihnachtsbaum landet bei vielen der eine oder andere Lego- … äh Klemmbausteinkarton. Außerdem: LGA-geprüfte Artikel und lebenslange Garantien.
Die Website eines niederländischen Keksherstellers wurde durch nicht-jugendfreie Inhalten kompromittiert. Lidl UK startet deswegen jetzt eine große Rückrufaktion.
Apple hat den Markenrechtsstreit in der Schweiz um ein Foto von einem Apfel vorläufig gewonnen.
Der Verlag DC Comics lieferte sich mit dem italienischen Unternehmen Commercial Italia einen markenrechtlichen Rechtsstreit.
Um markenrechtlichen Schutz zu erlangen, muss eine Marke nicht zwangsläufig in einem Markenregister eingetragen werden. Bereits durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit dieses im beteiligten Verkehrskreis bekannt ist, kann Markenschutz entstehen. Allerdings ist dies ein Punkt, über den sich gern gestritten wird, da er sehr beweisbedürftig ist. Anders hingegen sieht es aus, wenn eine Marke eingetragen ist. Eine eingetragene Marke genießt erst einmal immer den Schutz, bis sie gelöscht wird. Die Eintragung kann beispielsweise beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgen.
Marken gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. So gibt es Wortmarken, Bildmarken, aber auch Klangmarken und Farbmarken. Auch, wenn man umgangssprachlich oft von einer Marke spricht, sind nicht selten mehrere gemeint. So ist Adidas sowohl als Wort- als auch als Bildmarke eingetragen.
Wird eine Marke kopiert oder ein Produkt in den Keywords mit einem geschützten Markenbegriff beworben, ohne ein Markenprodukt zu sein, so handelt es sich in der Regel um einen Markenrechtsverstoß. Der Inhaber der Marke hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Dieser Anspruch wird durch eine Abmahnung geltend gemacht. Da es bei dem Ruf der Marke oft um viel Geld geht, sind Streitwerte von über 100.000 Euro keine Seltenheit. Entsprechend kann eine einzelne Abmahnung schnell mal über 2.000 Euro Anwaltsgebühren generieren, die der Markenrechtsinhaber direkt von demjenigen verlangen darf, der die Marke widerrechtlich verwendet hat.