Abmahnmonitor

Dieser Fehler kostet einen Online-Shop 10.000 Euro

Veröffentlicht: 26.03.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.03.2024
wtf-Sprechblase im Comic-Stil

Die Abmahnung selbst ist, allen Irrtümern zum Trotz, oftmals gar nicht das eigentliche Problem: So bewegen sich die Kosten einer einfachen Abmahnung durch Verbände und Vereine beispielsweise „nur“ im unteren dreistelligen Bereich. Kompliziert wird die ganze Sache durch die mitgeschickte Unterlassungserklärung, welche bei Unterzeichnung einen Vertrag zwischen beiden Parteien darstellt und weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen kann. Außerdem ist das diese Woche auf dem Abmahnradar gelandet: der Versand von Bestellabbrecher-Mails sowie ein folgenschwerer Bilderklau.

Forderung von 10.000 Euro Vertragsstrafe

Wer mahnt ab? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. 
Wie viel? 10.200 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Wird die Unterlassungserklärung unterzeichnet und das zur Unterlassung verpflichtete Unternehmen hält sich an die Vorgaben der Unterlassungserklärung, gibt es nichts zu befürchten. Wiederholt der Shop allerdings den abgemahnten Fehler, droht die Zahlung einer, mitunter sehr hohen, Vertragsstrafe. So passierte es einem Lebensmittelhändler, der in sechs Fällen die für Lebensmittel notwendigen Angaben vergaß. Darunter war beispielsweise die fehlende Angabe des Lebensmittelunternehmers für alkoholische Getränke. Ob sich an den über 10.000 Euro Vertragsstrafe jetzt noch etwas drehen lässt, wird nun die beauftragte Kanzlei aushandeln müssen.

Obwohl es um den Bereich Lebensmittel ging, sind solche Summen bei Vertragsstrafen nicht unüblich und führen damit unweigerlich zu der Frage: Darf eigentlich bald am Arbeitsplatz gekifft werden?

Versand einer Bestellabbrecher-Mail

Wer mahnt ab? Privatpersonen allgemein
Wie viel? Mehrere Hundert Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Wenn die Kundschaft einen gefüllten Warenkorb zurücklässt, ist Kreativität beim Shop gefragt, um diese wieder zurückzuholen. Liegt keine Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Werbung vor, darf die Werbung ihr selbstverständlich nicht auf anderem Wege „untergeschoben“ werden. Das gilt auch für Bestellabbrecher-Mails: Die Person hat sich in solchen Fällen bewusst gegen eine Bestellung entschieden und möchte deshalb auch nicht an den Bestellabbruch erinnert werden. Bestellabbrecher-Mails werden deshalb rechtlich als E-Mail-Werbung eingestuft, da sie einzig den werblichen Zweck haben, den Kunden in den Shop zurückzuholen, wo er im Anschluss die Bestellung doch noch auslösen soll.

Die E-Mails zur Geschäftsabwicklung (also z. B. die Bestellbestätigungs-Mail) dürfen ebenfalls keine Werbung enthalten.

So teuer kann ein Bilderklau werden

Wer mahnt ab? dpa Picture-Alliance GmbH (vertreten durch ksp Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.691,54 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Ordentlich zur Kasse gebeten wurde auch ein anderer Händler. Der Vorwurf: Bilderklau. Händlerinnen und Händler sollten sich immer versichern, dass sie auch die Rechte daran haben, die Bilder zu veröffentlichen. Etwa, weil sie sie selbst angefertigt haben oder durch einen Lizenzvertrag die Nutzungsrechte erworben haben. Ein Händler beachtete dies nicht und wurde vom oben genannten Unternehmen abgemahnt. Er wurde zur Unterlassung aufgefordert und soll neben den Abmahnkosten auch einen Schadensersatz an die Urheberin zahlen. 

 

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Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#3 Michael 2024-03-31 12:54
Diese Unterlassungser klärung ist eher auch ein Machtmissbrauch , wenn wenn man nicht einwilligt wird man zum Gericht gezogen...wir wird Macht ausgeübt...leid er oft sind es die Kleinstwerbebet riebe die es betrifft, die nicht Fehlerfrei sind. Nur ein kleiner wiederholter Fehler, wird direkt hart bestraft...kaum hat man sowas mal unterschrieben. ..schauen diese Abmahnfirmen genau nach und warten ab bis man wieder Fehler macht, um dann dick abzukassieren. Das hat nichts mehr mit rechtlichen Dingen zu tun, es geht nur noch ums dicke Geld zu machen und leider oft auf den kleinen Mann.
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#2 Roland Bär 2024-03-28 10:20
Der Phantasie über den Preis eines "vermeintlichen " Bilderklaus sind keine Grenzen geesezt.

Knapp 4TSD €?

Ist das "Geklaute" auf dem Mond geschossen worden?
Wie ist diese Summe zu rechtvertigen?
Welches Produkt?

Frage an eine Rechtsanwältin?
Wir in unserer Händlerrunde haben den Verdacht, dass der HB Druck ausübt, da selten nähere Infos mitgeliefert um diese Abmahnung einzuordnen und was letzlich das Ergebnis der Abmahnung war.

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Antwort der Redaktion

Lieber Herr Bär,

die Höhe der Abmahngebühren plus Schadensersatz bei urheberrechtlic hen Angelegenheiten ist komplex: Meistens wird dabei auf die sogenannte Lizenzanalogie zurückgegriffen . Dabei wird geschaut, welche Vergütung hätte entrichtet werden müssen, wenn bei dem Rechteinhaber eine Lizenz eingeholt wurden wäre. Diese fiktive Lizenz unterliegt starken Schwankungen und ist davon abhängig, wer der Rechteinhaber ist. Wird ein einfaches Massenbild widerrechtlich verwendet, fällt der Schadensersatz anders aus, als wenn das Bild eines angesehenen Fotografen verwendet wird.
Ähnlich komplex ist die Frage, wie hoch der Streitwert angesetzt wird. Hier spielen in etwa die gleichen Faktoren eine Rolle. Ausschlaggebend ist auch, wie das Bild verwendet und verbreitet wurde. Aus diesem Streitwerk leiten sich dann wiederum die Rechtsanwaltsko sten ab.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass wir hier in einem sehr frühen Stadium über Abmahnungen berichten, und zwar dann, wenn sie bei uns eingehen. Uns ist es wichtig, die Leserschaft über aktuelle Risiken zu informieren, damit eben jeder direkt schauen kann, ob dieses Risiko auch im eigenen Shop vorhanden sind. Ob die Abmahnungen begründet sind oder nicht, zeigt sich erst im Zuge der Abmahnvertretun g. Wie der Streit ausgeht, ist am Ende immer von unterschiedlich en Faktoren abhängig. Wir können und dürfen hier an dieser Stelle im Rahmen unserer redaktionellen Tätigkeit gar keine Beurteilung für die einzelne Abmahnung abgeben.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#1 Daniel 2024-03-27 16:05
"Obwohl es um den Bereich Lebensmittel ging, sind solche Summen bei Vertragsstrafen nicht unüblich und führen damit unweigerlich zu der Frage: Darf eigentlich bald am Arbeitsplatz gekifft werden?"

Ohja, steht direkt in Zusammenhang... tssss
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