Das neue Elektrogesetz war im vergangenen Jahr in Kraft getreten und nimmt Händler bei der Rücknahme von Altgeräten seither stärker in die Pflicht. Die Deutsche Umwelthilfe zeigt sich allerdings mehr als unzufrieden mit der bisherigen Umsetzung des Gesetzes und will gegen Unternehmen, die dabei Fehler machen, juristisch vorgehen.
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Das neue Elektrogesetz hatte Anbieter von Elektro- und Elektronikgeräten schon frühzeitig beschäftigt, schließlich kamen mit Ablauf der Übergangsfrist im Sommer 2016 einige neue Verpflichtungen auf die Händler zu. Doch obwohl viele Händler inzwischen entsprechende Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte eingerichtet und sich intensiv mit den neuen Aufgaben beschäftigt haben, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die bisherige Umsetzung massiv:
„Noch immer halten sich Händler nicht an gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen und stellen keine ausreichenden Verbraucherinformationen zur Verfügung. Der Onlinehandel zieht sich durch das Angebot einer paketgestützten Rückgabe fast komplett aus der Verantwortung und es wird immer klarer, dass die Befreiung von Discountern aus der Rücknahmepflicht ein besonders großer Fehler ist“, schreibt der Verband auf seiner Seite.
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