(Bildquelle gun out of computer: ArtFamily via Shutterstock)
Auch die Bewertung “VORSICHT Nepperei! Lieferte nur 30% der Beilagen! Keine Einsicht! Strafanzeige!” auf der Plattform eBay wegen fehlender Vollständigkeit der Lieferung eines Jahrgangs Micky Maus-Hefte ist zulässig, so das Landgericht Köln mit Urteil vom 10.07.2012, Az.: 11 S 339/11). Die Aussagen „Lieferte nur 30% der Beilagen" und “keine Einsicht“ seien eine wahre Tatsachenbehauptung bzw. “Nepperei” und “Strafanzeige” eine Meinungsäußerung und somit rechtlich nicht zu beanstanden.
Fazit: Bewertung war zulässig.
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