Rechtsradar

Erste Konkurrenten reagieren auf VerpackG

Veröffentlicht: 18.01.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.01.2019
Pakete werden gepackt

Kurz nach Jahresbeginn passierte schon so einiges im Recht zum E-Commerce. Angefangen mit dem Verpackungsgesetz, schnell gefolgt vom Markenrecht, wo es zu Änderungen kam. Und apropos: Der McDonald's Big Mac hat gerade seinen Markenschutz verloren (Urteil noch nicht rechtskräftig). Ruhe will so recht auch weiterhin nicht einkehren, denn die nächsten Neuigkeiten, etwa mit dem ElektroG, stehen schon kurz bevor.

Können die ersten Händler bald einpacken?

Seit dem 1. Januar gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), und es sorgt bereits jetzt für einigen Wirbel im Online-Handel. Nicht nur das Verpackungsregister LUCID bietet Anlass zur Auseinandersetzung, auch die Systembeteiligungspflicht stellt eine Materie dar, die für rechtliche Laien nicht unbedingt einfach zu durchblicken ist.

Doch auch wenn sich Händler nun vor Herausforderungen gestellt sehen: Hierbei handelt es sich um ein Thema, in dem man sich möglichst gut seiner eigenen Pflichten bewusst sein sollte. Nicht nur kann schnell ein automatisches Vertriebsverbot gelten, auch Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro können ins Haus stehen – genauso wie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten, von denen jetzt bereits die ersten aufgetaucht sind.

Wer sich noch unsicher ist, ob er den Vorgaben des VerpackG unterliegt, kann sich unter anderem an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister oder die dualen Systeme wenden. Weitere Informationen von uns gibt es außerdem hier.

Weitere Neuigkeiten

Schutz von Gütesiegeln mit neuer Gewährleistungsmarke

Am 14.01. sind einige Änderungen im Markenrecht in Kraft getreten. Von nun an müssen Marken nicht mehr zwingend grafisch darstellbar sein um eingetragen werden zu dürfen. Stattdessen reicht es aus, wenn sie eindeutig und klar bestimmbar ist, und außerdem mit einer allgemein zugänglichen Technologie dargestellt werden kann.

Neu ist außerdem die Gewährleistungsmarke, mit der Gütesiegel, die eine bestimmte Eigenschaft für etwas garantieren, geschützt werden können.

Ein „Funfact“ am Rande: Der McDonald's Big Mac hat seinen Markenschutz verloren. Das Europäische Markenschutzamt EUIPO hat dem entsprechenden Antrag einer irischen Fastfood-Kette statt gegeben. Der Streit tobte bereits länger, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Passive Endgeräte fallen ab Mai unter ElektroG

Ab dem 1. Mai fallen weitere Endgeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG. Die Stiftung ear hat kürzlich bekanntgegeben, dass die Pflichten ab diesem Zeitpunkt auch für „passive“ Endgeräte gelten sollen – diese sind dann ebenfalls registrierungs- und meldepflichtig. Bei den Geräten handelt es sich um solche, die den Strom lediglich durchleiten. Dazu gehören etwa vorkonfektionierte Kabel oder Steckdosen, Meterware hingegen soll beispielsweise nicht betroffen sein. Mehr Informationen gibt es hier.

Limonade muss süß sein

Ein hoher Zuckergehalt von Lebensmitteln ist oft Gegenstand von Kritik, und das wohl zu Recht. Skurril ist dabei aber der Fall, in dessen Zentrum zur Zeit der Erfrischungsgetränke-Hersteller Lemonaid steht. Was ist das Problem? Zu wenig Zucker. Laut den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke muss eine bestimmte Menge Zucker im Getränk enthalten sein um als Limonade zu gelten – Lemonaid unterschreitet diesen jedoch. Vorerst dürfen die Getränke weiter wie bisher vertrieben werden, der Sachverhalt wird aber geprüft.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.