Kurz nach Jahresbeginn passierte schon so einiges im Recht zum E-Commerce. Angefangen mit dem Verpackungsgesetz, schnell gefolgt vom Markenrecht, wo es zu Änderungen kam. Und apropos: Der McDonald's Big Mac hat gerade seinen Markenschutz verloren (Urteil noch nicht rechtskräftig). Ruhe will so recht auch weiterhin nicht einkehren, denn die nächsten Neuigkeiten, etwa mit dem ElektroG, stehen schon kurz bevor.
Können die ersten Händler bald einpacken?
Seit dem 1. Januar gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), und es sorgt bereits jetzt für einigen Wirbel im Online-Handel. Nicht nur das Verpackungsregister LUCID bietet Anlass zur Auseinandersetzung, auch die Systembeteiligungspflicht stellt eine Materie dar, die für rechtliche Laien nicht unbedingt einfach zu durchblicken ist.
Doch auch wenn sich Händler nun vor Herausforderungen gestellt sehen: Hierbei handelt es sich um ein Thema, in dem man sich möglichst gut seiner eigenen Pflichten bewusst sein sollte. Nicht nur kann schnell ein automatisches Vertriebsverbot gelten, auch Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro können ins Haus stehen – genauso wie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten, von denen jetzt bereits die ersten aufgetaucht sind.
Wer sich noch unsicher ist, ob er den Vorgaben des VerpackG unterliegt, kann sich unter anderem an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister oder die dualen Systeme wenden. Weitere Informationen von uns gibt es außerdem hier.
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