Bereits im Jahr 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass durch die Eintragungsmöglichkeit „männlich” oder „weiblich” im Geburtenregister Menschen diskriminiert werden, die weder zum einen, noch zum anderen zuzuordnen sind. Daraufhin wurde eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: Seit diesem Jahr ist es nun möglich, als dritte Option „divers” auszuwählen oder aber die Eintragung „Geschlecht” komplett zu streichen.
Das hat zur Folge, dass es nun gewissermaßen drei Geschlechter gibt. Bereits im Oktober haben wir berichtet, dass das zur Folge hat, dass Arbeitgeber aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Stellenanzeigen, nicht mehr nur „m/w”, sondern “m/d/w” schreiben müssen.
Kommentar schreiben
Antworten
So kann man sich irren.
Ihre Antwort schreiben