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Holidaycheck klagt wegen Fake-Bewertungen

Veröffentlicht: 07.06.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 07.06.2019
Fünf leuchtende Sterne

Sich auf die Produktaussagen von Anbietern zu verlassen, das reicht vielen Konsumenten nicht aus um eine Entscheidung zu fällen. Jedoch ist man darauf auch gar nicht angewiesen, schließlich gibt es in allen möglichen Bereichen massenhaft Bewertungen anderer, auf Grundlage derer eine Entscheidung getroffen werden kann. Bewertungen liefern einzeln und in ihrer Gesamtheit schließlich ein authentisches Bild ab – eine Annahme, die aber nicht mehr ohne weiteres gefällt werden kann.

In zunehmendem Maße treten Fake-Bewertungen auf: Das Produkt wurde dabei vielleicht nie wirklich getestet, oder es kam zu einer Gegenleistung. Das rüttelt am Image der Bewertungen, und damit an ihnen als Marketinginstrument: Nicht nur für Verbraucher können unechte Bewertungen zu einem Ärgernis werden, schließlich wird damit auch die Glaubwürdigkeit des Anbieters oder dessen Produkts untergraben.

„Echte“ Top-Bewertungen gegen Bezahlung?

Das Bewertungsportal HolidayCheck geht nun, nach Informationen von Heise Online, gegen einen Anbieter gekaufter Bewertungen vor. Das Unternehmen Five Star Marketing AG, dass seine Leistungen auch in Deutschland offeriert, seinen Sitz aber – nach eigener Aussage auf der Webseite aus Datenschutzgründen – im zentralamerikanischen Belize hat, bietet Top-Bewertungen in den verschiedensten Bereichen an, die dazu noch „echt“ seien. Laut Heise soll das Unternehmen solche Bewertungen auch an mehrere Gastwirte verkauft haben, worin der Grund für die Klage von Holidaycheck liegt.

Gegenüber dem Landgericht München, vor dem der Prozess geführt wird, konnte die Anwältin des beklagten Unternehmens demnach nicht nachweisen, dass es tatsächlich auch zu Übernachtungen der Bewerter in den betroffenen Unterkünften gekommen ist. Wie der Richter mitteile, habe eine Recherche in einem Fall laut Holidaycheck ergeben, dass ein Bewerter „innerhalb kürzester Zeit 30 Hotels mit sechs Super-Sonnen“ bewertet habe, so Heise. Auch habe es die Anweisung seitens des Unternehmens an die Bewerter gegeben, sich nachträglich Buchungsbestätigungen ausstellen zu lassen.

Fivestar sieht sich als Sündenbock

Die Anwältin von Fivestar sagt schließlich, dass die Bewertungen gar nicht vom Unternehmen stammen würden, sondern von den Bewertern – wegen des fehlenden Zugriffs könnte es als Beklagte auch keine Bewertungen löschen. Das Gericht teilt diese Auffassung offensichtlich aber nicht. „Bei den unerlaubten Handlungen gibt's das System der mittelbaren Täterschaft“, zitiert Heise den vorsitzenden Richter Wolfgang Gawinski. Der Anbieter von Bewertungen habe den Verkauf von Bewertungen für Holidaycheck mittlerweise eingestellt, bis Mitte August könnten beide Parteien nocheinmal schriftlich Stellung beziehen.

In einem Statement von Fivestar, dass der Allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitung vorliegt, sieht sich das Unternehmen als Sündenbock: Es sei nicht der Kern des Problems, bei Bewertungen im Internet bestünde seit jeher das grundsätzliche Problem von Manipulationen. „Im Gegenteil - alle Rezensenten in unserem Netzwerk sind reale Personen, die echte Bewertungen veröffentlichen, die von uns in keiner Weise vorgegeben oder beeinflusst werden“, so soll das Unternehmen behaupten. Holidaycheck bewege sich mit seinen aktuellen Veröffentlichungen im Bezug auf das Unternehmen am Rande der Verleumdung.

Nicht nur Holidaycheck ist wohl kein Freund solcher Bewertungsmodelle. Laut Berichten aus Branchenkreisen ergreift etwa Amazon nun verstärkte Maßnahmen gegen „Fake-Bewertungen“.

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