Pflichtmitgliedschaft

IHK-Beiträge sind teilweise rechtswidrig

Veröffentlicht: 11.05.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.05.2023
IHK-Logo an Glasfassade

Händler, Dienstleister und Industriebetriebe sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu werden und entsprechende Beiträge zu zahlen. Bis heute stieß diese Pflichtmitgliedschaft immer wieder auf Kritik. Jegliche Maßnahmen waren jedoch erfolglos, beispielsweise eine Verfassungsbeschwerde. Nun haben Unternehmen in Rheinland-Pfalz zumindest einen kleinen Grund zur Freude.

IHK-Beitrag wegen fehlerhafter Rücklagenbildung rechtswidrig

Auch wenn die Zwangsmitgliedschaft in der IHK auch Vorteile haben kann, gerne bezahlen Unternehmen ihre Beiträge selten. Grund genug also, hier mal etwas mehr in die Tiefe zu gehen und nach Fehlern zu suchen. Das taten zumindest einige Gewerbetreibende, unter anderem in der Pfalz.

Eine Gewerbetreibende wandte sich beispielsweise mit ihrer Klage gegen ihre Heran­ziehung zu Beiträgen durch die IHK für die Jahre 2018 bis 2021 und bekam vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz recht. Die Beiträge an die IHK waren in ihrem Fall rechtswidrig, da die IHK die Ausgleichsrücklage fehlerhaft gebildet hat.

Beitragsbemessung nicht schlüssig begründet

Industrie- und Handelskammern dürfen, auch wenn dies die Mitglieder selten glauben wollen, kein Vermögen bilden. Lediglich Rücklagen dürften aufgebaut werden, soweit hierfür ein sachlicher Zweck vorliegt. Das Ganze wird anhand eines Risikokalkulationsmodells und einer Softwarelösung, dem sogenannten Risiko-Tool, ermittelt. Weicht die IHK bei der Beitragsbemessung von den ermittelten Standardwerten ab, muss sie zumindest eine aussagekräftige und belastbare Begründung vorlegen.

Es gab laut der aktuellen Meldung des OVG noch einige Parallelverfahren, unter anderem gegen die Beitragserhebung durch die IHK Koblenz. Diese wies das Verwaltungsgericht Koblenz und schließlich das OVG Rheinland-Pfalz aber ab. Das Oberverwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechts­sache jeweils die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Dass es bei der Bemessung der Beiträge immer wieder zu Fehlern kommt, zeigte auch die Vergangenheit. Die IHK-Beitragsbescheide weiterer IHKs waren wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig (so schon das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in den Ur­tei­len vom 22.01.2020, Az.: 8 C 9.19 bis 8 C 11.19).

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#13 Frank 2024-04-10 12:38
Die IHK Mittlerer Niederrhein schreibt mir regelmäßig eine Beitragsrechnun g/Mahnung und behauptet, man würde ja so viel für die Strukturen in meiner Gegend bzw. für mich als Gewerbetreibend en tun, mir Märkte erschließen und Kunden werben etc. etc..... Blöd nur, daß ich als behördlich lizensierter Händler für Jagd- und Sportwaffen überhaupt keine Kunden proaktiv werben kann, da 1. es kein öffentliches Verzeichnis über legale Waffenbesitzer gibt, welches man einsehen und somit den potentiellen Kundenkreis ansprechen könnte (diese Daten sind zu Recht nur Behörden zugängig...) und 2. ich als reiner Online-Vertrieb ler ohne Außenwirkung und Ladengeschäft gar keine Werbung machen darf ! Die IHK macht also absolut nichts für ihr Geld in meinem Fall, um mein Gewerbe zu fördern und ich würde wetten, selbst wenn sie könnte, sie würde es aus Gründen der "political correctness" nicht tun.
Ich war stets der Meinung für gute Leistung auch gutes Geld bezahlen zu können, aber zahlen ohne jedwede Gegen-Leistung halte ich für grund falsch ! Da sollte sich nocheinmal jemand ganz neue Gedanken zu dem Themenkomplex machen, denn Beiträge für nicht erbrachte Leistungen zu erheben, und das auch noch juristisch scheinbar völlig korrekt, sendet ein absolut falsches Signal an uns steuerpflichtig e Unternehmer.
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#12 Jutta 2024-03-15 23:06
Mir flattert gerade ein Zwangsbescheid ins Haus mit einer Nachforderung von 753 Euro für die letzten 4 Jahre. Dürfen die das? Hat das jemand schon mal erlebt?
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#11 Sarwary 2023-08-28 21:08
Seit drei Jahren habe ein Gewerbe im Online-Bereich angemeldet. Da es an Erfahrungen fehlte, brauchte ich 2 Jahren bis es komplett Einsatzbereit war. Nun, musste ich seit der Gründung für die Jahre, da ich auch keinen Umsatz erzielt habe, zahlen.
Reine Abzocke! Was bekomme ich an Gegenleistung? Natürlich Nichts.
Das alte System muss weg. Alle lachen uns schon jetzt aus.
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#10 anja 2023-05-19 10:07
damit sich in diesem land mal was ändert und solche abzockerintitut ionen verschwinden, müßte sich komplett etwas ändern, d.h. altparteien müßten mal das feld räumen und es sollte mal endlich jemand anderes regieren bzw. das ganze wieder vom souverän in die hand genommen werden. wenn die vertreter nur noch an sich denken und nur noch auf dem buckel der bürger agieren, muß endlich was passieren.
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#9 Veraltete Strukturen 2023-05-18 14:39
Ich weiß es nicht wie es in anderen Ländern ist.
Ich finde diese veraltete Strukturen wie GEZ und IHK Gebühren in Deutschland echt lästig.
Man bezahlt sie und hat nichts davon.
Es wird uns einfach aufgezwungen.
Langsam wird es Zeit, dass das endlich Jemand von den Verantwortliche n ändert.
Es muss etwas geschehen.
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#8 Birgit 2023-05-17 18:57
Weswegen die IHK überhaupt existiert, weiß wohlmöglich kein Schw...n, Hauptsache es müssen regelmäßig Beiträge gezahlt werden. Ist ja normal in Deutschland, dem Bürokratiekropf -Lalaland.


Auf einen kleinen Onlinehändler kommen mindestens 5 nichtsnutzende "Mitesser", mit dem der kleine Händler seinen Verdienst teilen muss;
die IHK ist einer davon.
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#7 Martin Gillwald 2023-05-15 15:17
Liebe Zwangsbeitragszahler,
wie bei der GEZ/BeitragsSER VICE: Die Erteilung einer Bankeinzugsermä chtigung an Kammern und GEZ kommt einer Einverständnise rklärung gleich. Also Bankeinzug kündigen und sehr viel später zahlen. Wenn das viele machen, ist ein Zeichen gesetzt. Wie verspätet man zahlt hängt von jedem selber ab. Ich warte, bis der Gerichtsvollzie her kommt, manchmal zahle ich kurz vorher. Die Mahngebühren sind bei beiden Vereinen recht günstig.
Wer die IHK-Zeitung nicht bekommt, hat definitiv nichts verpasst.
Das viele Kammern vor Gericht verlieren, weil zu viel von den Zwangsbeiträgen gehortet wird, kann man schön bei bffk.de lesen. Von den Irrwitzigen Gehältern der Chefetagen bei Kammern und Rundfung will ich nicht anfangen- prominentes Beispiel RBB Frau Schlesinger, Geldgier auf wikipedia.de zu lesen.
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#6 brrrrr 2023-05-12 15:40
habe gerade meinen Beitragsbeschei d auf dem Tisch.
Wer sind die Lobbyisten dieser Klammer ?
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#5 Christiane 2023-05-12 13:21
Ich wusste bis jetzt auch nicht, dass es eine IHK-Zeitung gibt, muss seit 40 Jahren Beiträge zahlen und weiß eigentlich gar nicht weshalb, ich zahle einfach für gar nichts, einfach nur so, weil halt jeder einen Beitrag zu zahlen hat. Evtl. sollten mal diejenigen Kommentare abgeben, denen die IHK schon mal geholfen hat.
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#4 H. K. 2023-05-12 13:03
Vetternwirtscha ftliche Strukturen gehören nicht in die westlich freie Marktwirtschaft - erst recht nicht in ein export-orientie res Land wie Deutschland. Alles andere sind Wettbewerbsvort eile richtung USA und China.
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