Kompromiss mit Bundeskartellamt

Google gewährt Nutzenden mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten

Veröffentlicht: 06.10.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 06.10.2023
Google-Zentrale

In Zukunft sollen Google-Nutzer:innen mehr Kontrolle über die Verwendung und Verarbeitung ihrer Daten erhalten. Darauf einigten sich das Bundeskartellamt und die Google-Mutter Alphabet in einem Kompromiss, teilte die deutsche Behörde gestern mit. Google muss seinen Nutzer:innen künftig mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten einräumen. Mit der Einigung hat sich die von der Kartellbehörde an den US-Konzern ausgesprochene „ausführlich begründete Abmahnung” nun erledigt. Einen Haken hat der Kompromiss jedoch: Die neuen Regeln werden nicht für alle Dienste des Konzerns gelten. 

„Sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten”

Für das Bundeskartellamt stellt die Einigung dennoch einen Erfolg dar. Wie der Präsident der deutschen Behörde, Andreas Mundt, erläutert, hätten Nutzende der Google-Dienste in Zukunft sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten darüber, was mit ihren Daten geschieht, wie Google sie einsetzen dürfe und ob die Daten dienstübergreifend genutzt werden dürften. Mundt erklärt weiter: „Das schützt zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich ihrer Daten. Zum anderen kann so die datengetriebene Marktmacht von Google begrenzt werden."

Der Google-Konzern hat sich ebenfalls dazu verpflichtet, die entsprechenden Auswahldialoge in den einzelnen Apps so auszugestalten, dass die Nutzenden nicht manipulativ durch Designtricks wie Dark Patterns zu einer dienstübergreifenden Datenverarbeitung gelenkt werden, berichtet heise-online. Das Bundeskartellamt wollte vor allem erreichen, dass Nutzende ihre Einwilligung in die dienstübergreifende Datenverarbeitung freiwillig, informiert und unmissverständlich und im Sinne der DSGVO treffen können.

Bundeskartellamt und DMA sollen sich sinnvoll ergänzen

Aber auch Google konnte im Rahmen der Verhandlungen auf seiner Position verharren, dass die durch den Digital Markets Act (DMA) der EU regulierten Dienste nicht noch zusätzliche Anforderungen des Bundeskartellamts erfüllen müssen. Das betrifft die Dienste Google Play, Google Shopping, Google Maps, Google Chrome, Google Suche, Youtube, Android und der Google Online-Werbedienst. Auch diese Dienste, die dem DMA unterliegen, waren teilweise Gegenstand der Abmahnung des Bundeskartellamts.

Die zusätzlichen Verpflichtungszusagen von Google gegenüber dem Bundeskartellamt würden mehr als 25 weitere Dienste betreffen, betonte die Behörde. Darunter sind etwa GMail, Google News, Assistant, Contacts und Google TV. 

Das Bundeskartellamt sieht in dem Verfahren auch einen Beweis dafür, dass sich der DMA und seine nationalen erweiterten Aufsichtsbefugnisse sinnvoll ergänzen. Die Behörde hatte bereits im Januar eingeräumt, dass für bestimmte Dienste von Google der europäische DMA anzuwenden sei, für dessen Durchsetzung ausschließlich die EU-Kommission zuständig sei. Ob das Bundeskartellamt überhaupt für die Überprüfung der Methoden der Datenerhebung und Datensammlung zuständig ist, wurde bereits in Frage gestellt. 

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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