Wettbewerbsverstoß

Wetter.com verklagt Google auf Schadensersatz

Veröffentlicht: 14.09.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 14.09.2023
Wetterereignisse

Google zeigt auf den Ergebnisseiten seiner Suchmaschine eine Box mit Wetterinformationen an – sehr zum Ärger des Webportals Wetter.com. Das sieht darin einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb und verklagt Google daher vor dem Landgericht Mannheim auf Schadensersatz, wie heise-online mitteilt. Das US-Unternehmen Google bekommt schon seit Längerem Kritik auch aus anderen Branchen wegen möglicher Wettbewerbsverstöße. 

Vorwurf einer „besonders schwerwiegenden Form des Missbrauchs“

Das Tochterunternehmen von ProSiebenSat.1 Media, Wetter.com, hat die Klage über einen Sprecher des Mutterunternehmens bereits bestätigt. Wetter.com spricht dabei von einer „besonders schwerwiegenden Form des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Google als Gatekeeper“. Damit will das Unternehmen erreichen, dass Google zukünftig keine Wetterinformationen mehr anzeigt. Darüber hinaus fordert es von Google Schadensersatz in nicht bekannter Höhe. 

Wetter.com kritisiert vor allem das Design und die Größe der Google-Wetterbox, welche „bei entsprechender Suche über den organischen Suchergebnissen angezeigt wird“. Diese „verdrängen konkurrierende Wettervorhersagedienste wie Wetter.com auf mobilen Geräten und normalen Computern auf deutlich weniger sichtbare Plätze“, erläutert ein Sprecher des Unternehmens. Suchende würden dadurch „nicht das für sie relevanteste und beste Ergebnis sehen, sondern ein Ergebnis, das Google aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewählt hat“. Das benachteilige den Wettbewerb und damit auch Wetter.com.

Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen

Schon im Jahr 2019 hatte sich Wetter.com bei der Europäischen Kommission deswegen beschwert. Allerdings führte das trotz offizieller Untersuchungen nicht zu einem Ergebnis. Ein solches erhofft sich das Unternehmen nun durch den Gang vor Gericht. Mit der Klage sollen faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, die Google aktuell nicht einhält. Nach Auffassung von Wetter.com habe Google seine Stellung auf dem Markt der Wettervorhersagen „nicht mit Mitteln des Leistungswettbewerbs erreicht“. Darüber hinaus verstoße Google gegen die strengen Kriterien seines eigenen Suchalgorithmus und verschaffe sich ungerechtfertigte Vorteile, wenn es seine eigenen Dienste begünstige. 

Bereits in der Vergangenheit wurde Google der Vorwurf der „Begünstigung eigener Dienste“ gemacht. 2021 leitete die EU-Kommission gegen das Anzeigengeschäft von Google ein Kartellverfahren ein. Stein des Anstoßes war die Kritik von 135 IT-Unternehmen, nach welcher Google die Bevorzugung der eigenen Shopping-Dienste vorgeworfen wurde.

 

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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Kommentare  

#1 B.O. 2023-09-15 14:14
Darf ich "Wetter.com" auch verklagen, weil die die Nutzer zwingen wollen, für eine Lapalieninfo entweder Werbecookies zuzustimmen oder monatliches Bezahlabo anzumelden.

Die Seite benutzt also sowieso niemand mit ein bisschen Selbstrespekt und Grundintelligen z, dafür sorgt Wetter.com schliesslich selbst
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