Amazon hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine juristische Niederlage kassiert. Der Digital Services Act (DSA) wird für den Konzern nicht ausgesetzt und er muss ein Werbearchiv mit Details über die eigene Online-Werbung öffentlich machen. Der EuGH wies am Mittwoch einen Eilantrag Amazons zurück (Az. C-639/23 P(R)). Die Begründung des Richters: Ein vorläufiger Rechtsschutz für Amazon könnte die Wirkung des Plattformgesetzes „möglicherweise um mehrere Jahre“ verzögern.
Fände der DSA vorübergehend keine Anwendung für Amazon, so könnte ein Online-Umfeld bestehen bleiben oder sich weiter entwickeln, „das eine Bedrohung für die Grundrechte darstellt“, so EuGH-Vizepräsident Lars Bay Larsen laut Unternehmen-Heute. Amazon hatte vor dem Gericht der EU (EuG) bereits ein Verfahren gegen die Einstufung als sehr große Plattform im Sinne des DSA angestrengt (Az. T-367/23). Dieses läuft nach wie vor.
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Amazon gibt uns seit Jahren in allen Belangen immer wieder zu verstehen das die größte Priorität darin besteht alle Grenzen zu überschreiten um die Gewinne auf Kosten aller Marktteilnehmer zu maximiere!
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