Zuckerbombe oder Klimaretter?

„jes!” zu klimaneutral – Katjes kämpft um Umweltlabel

Veröffentlicht: 18.04.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.04.2024
Fruchtgummis auf rosafarbenem Untergrund

In Zeiten des zunehmenden Umweltbewusstseins gehört es fast schon zum guten Ton, Produktverpackungen mit Claims wie „klimaneutral“ zuzupflastern. Doch oftmals sind die Aussagen mehr Schein als Sein. Auch der Fruchtgummihersteller Katjes befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Wettbewerbszentrale, die weitreichende Auswirkungen auch auf andere Unternehmen und die Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen haben könnte. Im Kern der Verhandlung steht die Frage, ob Katjes weiterhin mit dem Begriff klimaneutral für seine Naschereien werben darf. Heute verhandelt der BGH.

Katjes streitet ums grüne Gewissen

Katjes, einer der bekanntesten deutschen Hersteller von Süßwaren, hat sich in den letzten Jahren verstärkt um eine umweltfreundliche Positionierung seiner Marke bemüht. Vegan und eben auch klimaneutral soll das Naschen von heute mit gutem Gewissen möglich sein. Die Behauptung der Klimaneutralität basiert, wie bei den meisten Unternehmen, auch auf dem Ausgleich der durch die Produktion, Verpackung und den Transport entstehenden CO₂-Emissionen durch verschiedene Kompensationsmaßnahmen, wie das Pflanzen von Bäumen oder Investitionen in erneuerbare Energien oder Klimaschutzprojekte. 

Kritik besteht jedoch dahingehend, dass solche Aussagen Verbraucher:innen in die Irre führen, da sie den Eindruck erwecken könnten, der Kauf des Produkts habe keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Dies ist besonders problematisch in einer Zeit, in der Verbraucher:innen zunehmend umweltbewusste Kaufentscheidungen treffen. Daher versucht beispielsweise die Wettbewerbszentrale, einen transparenten Markt wiederherzustellen und geht gegen Unternehmen wie Katjes vor. Da die Rechtslage immer noch uneindeutig ist und stets im Einzelfall bewertet werden muss, ist heute der BGH am Zug. In Karlsruhe wird nun verhandelt, ob die Werbeaussagen von Katjes rechtlich haltbar sind oder nicht. In der Vorinstanz konnte sich Katjes noch gegen die Abmahnung durchsetzen (wir berichteten).

Debatte über Greenwashing 

Während es lobenswert ist, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Umweltauswirkungen übernehmen, bleibt die Frage, inwieweit solche Maßnahmen substantiell sind oder lediglich als Marketinginstrument dienen. Die Kritik, die im Zusammenhang mit dem Fall Katjes geäußert wird, unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und verlässlichen Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen, um das Vertrauen in umweltfreundliche Produkte zu stärken und den tatsächlichen Fortschritt in Richtung Nachhaltigkeit zu fördern.

Ob sich die Debatte mit dem im Januar beschlossenen Greenwashing-Verbot erledigen wird, bleibt abzuwarten. Die Richtlinie wird jedoch zum einen erst in rund zwei Jahren ins deutsche Recht Einzug halten und zum anderen werden weiterhin zahlreiche Auslegungsspielräume bestehen, die Unternehmen für sich nutzen könnten.

Der BGH will seine Entscheidung am 27.06.2024 verkünden.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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