„jes!” zu klimaneutral – Katjes kämpft um Umweltlabel

Veröffentlicht: 18.04.2024
imgAktualisierung: 28.06.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
18.04.2024
img 28.06.2024
ca. 3 Min.
Fruchtgummis auf rosafarbenem Untergrund
© NewAfrica / Depositphotos.com
Katjes und die Wettbewerbszentrale treffen sich heute in Karlsruhe vor Gericht, um ihre Klimawerbung entscheiden zu lassen.


In Zeiten des zunehmenden Umweltbewusstseins gehört es fast schon zum guten Ton, Produktverpackungen mit Claims wie „klimaneutral“ zuzupflastern. Doch oftmals sind die Aussagen mehr Schein als Sein. Auch der Fruchtgummihersteller Katjes befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Wettbewerbszentrale, die weitreichende Auswirkungen auch auf andere Unternehmen und die Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen haben könnte. Im Kern der Verhandlung steht die Frage, ob Katjes weiterhin mit dem Begriff klimaneutral für seine Naschereien werben darf. Heute verhandelt der BGH.

Katjes streitet ums grüne Gewissen

Katjes, einer der bekanntesten deutschen Hersteller von Süßwaren, hat sich in den letzten Jahren verstärkt um eine umweltfreundliche Positionierung seiner Marke bemüht. Vegan und eben auch klimaneutral soll das Naschen von heute mit gutem Gewissen möglich sein. Die Behauptung der Klimaneutralität basiert, wie bei den meisten Unternehmen, auch auf dem Ausgleich der durch die Produktion, Verpackung und den Transport entstehenden CO₂-Emissionen durch verschiedene Kompensationsmaßnahmen, wie das Pflanzen von Bäumen oder Investitionen in erneuerbare Energien oder Klimaschutzprojekte. 

Kritik besteht jedoch dahingehend, dass solche Aussagen Verbraucher:innen in die Irre führen, da sie den Eindruck erwecken könnten, der Kauf des Produkts habe keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Dies ist besonders problematisch in einer Zeit, in der Verbraucher:innen zunehmend umweltbewusste Kaufentscheidungen treffen. Daher versucht beispielsweise die Wettbewerbszentrale, einen transparenten Markt wiederherzustellen und geht gegen Unternehmen wie Katjes vor. Da die Rechtslage immer noch uneindeutig ist und stets im Einzelfall bewertet werden muss, ist heute der BGH am Zug. In Karlsruhe wird nun verhandelt, ob die Werbeaussagen von Katjes rechtlich haltbar sind oder nicht. In der Vorinstanz konnte sich Katjes noch gegen die Abmahnung durchsetzen (wir berichteten).

Debatte über Greenwashing 

Während es lobenswert ist, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Umweltauswirkungen übernehmen, bleibt die Frage, inwieweit solche Maßnahmen substantiell sind oder lediglich als Marketinginstrument dienen. Die Kritik, die im Zusammenhang mit dem Fall Katjes geäußert wird, unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und verlässlichen Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen, um das Vertrauen in umweltfreundliche Produkte zu stärken und den tatsächlichen Fortschritt in Richtung Nachhaltigkeit zu fördern.

Ob sich die Debatte mit dem im Januar beschlossenen Greenwashing-Verbot erledigen wird, bleibt abzuwarten. Die Richtlinie wird jedoch zum einen erst in rund zwei Jahren ins deutsche Recht Einzug halten und zum anderen werden weiterhin zahlreiche Auslegungsspielräume bestehen, die Unternehmen für sich nutzen könnten.

Zu dieser Rechtsstreitigkeit wurde mittlerweile ein Urteil gesprochen. Der aktuelle Beitrag ist hier zu finden.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expert/in für: IT-Recht

Veröffentlicht: 18.04.2024
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