„Klimaneutral“

EU-Parlament beschließt Greenwashing-Verbot

Veröffentlicht: 18.01.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 18.01.2024
Greenwashing

Das EU-Parlament hat das geplante Gesetz zu strengen Regeln bezüglich des Greenwashings beschlossen. Verbraucher:innen sollen dadurch vor irreführenden Werbeaussagen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit und der Klimaneutralität geschützt werden, berichtet die Tagesschau.  Die entsprechenden Werbeaussagen sollen verboten werden, wenn sie nicht nachweisbar sind. 

Schluss mit irreführender Werbung

Wer weiterhin mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, klimaneutral“ oder „öko“ werben möchte, muss nachweisen können, dass diese Kriterien auch eingehalten werden. „Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten“, so die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini von den Grünen. Es solle verhindert werden, dass der Anschein entsteht, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos klimaneutral mache, so Cavazzini. 

Zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel 

Zukünftig sollen zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel zusätzlich für Klarheit bei Verbraucher:innen sorgen. Momentan gibt es über 200 verschiedene Umweltlabel, die alle verschiedene Anforderungen haben. Zukünftig sollen nur noch zertifizierte Label zugelassen werden, um Verbraucher:innen den Vergleich zu erleichtern. Auch Angaben zu Garantie und Haltbarkeit sollen strenger reguliert werden. Ein einheitliches Etikett für Garantieinformationen soll helfen, Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben. 

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht die Entscheidung der EU positiv. „Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen“, so Lemke. 

Die EU-Staaten müssen der Neuregelung noch zustimmen, das gilt allerdings als reine Formalie. Danach haben die Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 Peter 2024-01-19 08:34
In diesem Zusammenhang sollte man einmal aber die verschiedenen Siegel im Handel nachdenken. 2021 gab es z.B. rund 30 verschiedene Siegel allein für Fairtrade. Da blicken nur noch die Allerwenigsten durch.
Die oben beschriebenen Maßnahmen sind vermutlich von der Abmahnindustrie auf den Weg gebracht worden. Unterm Strich gibt es dann wieder Vorschriften die Keinen wirklich helfen.
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