Asics wollte Nutzung von Preissuchmaschinen verbieten
Asics strebte es an, Online-Händlern stärkere Wettbewerbsbeschränkungen aufzuerlegen. Im Einzelnen wollte das Unternehmen den Händlern verbieten, im Rahmen des Verkaufs von Asics-Produkten Preissuchmaschinen zu nutzen. Diese Beschränkung war Asics zuvor bereits von zwei Instanzen – nämlich sowohl vom Oberlandesgericht Düsseldorf als auch vom Bundeskartellamt – untersagt worden. Der BGH war also die nächste Instanz, die zurate gezogen wurde.
„Die Karlsruher Richter betonten bei der Ablehnung der Beschwerde, es sei offensichtlich, dass ein Nutzungsverbot von Preissuchmaschinen zu einer wesentlichen Beschränkung der Einzelhändler im Online-Handel führe. Daher bedürfe diese Frage keiner weiteren Klärung“, schreibt W&V weiter.
Bedeutung von Preissuchmaschinen ist für Händler immens
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, unterstützt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Er verwies darauf, dass Online-Marktplätze und Preissuchmaschinen für Online-Händler von größter Bedeutung seien, da über sie ein Großteil der Umsätze generiert würde. Ein Verbot von Markenherstellern, Preissuchmaschinen zu nutzen, hätte dementsprechend zur Folge, dass die Online-Händler „im Netz vom Verbraucher aber nicht mehr gefunden werden“, so Mundt weiter. Eine Entscheidung gegen solche Vertriebsbeschränkungen sei daher im Rahmen „der Kontrolle des Preiswettbewerbs“ nötig.
Die Entscheidung des BGH ist grundsätzlich nicht nur für Asics-Händler ein Erfolg. Auch andere Online-Händler dürften sich über die Entscheidung freuen, da sie – auch in der Vergangenheit – immer wieder mit (ihrer Meinung nach) zu strenge Vertriebsbeschränkungen zu kämpfen hatten.
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vielen Dank für die Frage. Zur Beantwortung möchten wir Bezug nehmen auf die letzte Entscheidung des EuGH, nachdem Vertriebsbeschr änkungen generell zulässig sind. Es ist daher unter bestimmten Voraussetzungen möglich, nur den Verkauf von Amazon direkt zu gestatten, den Verkauf über Marketplace jedoch zu verbieten. onlinehaendler-news.de/.../...
Viele Grüße!
Die Redaktion
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