Einigung in Sicht

Apotheker akzeptieren Online-Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten

Veröffentlicht: 21.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.01.2019
Mini-Einkaufswagen mit Medikamenten steht auf Notebook.

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres haben sich die deutschen Apotheker an die Bundesreagierung gewandt und ein Verbot des Online-Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gefordert. Vor allem ausländische Versandapotheken würden dem stationären Markt in Deutschland Schaden. Die Forderung kommt nicht von ungefähr: Nachdem der Europäische Gerichtshof die deutsche Preisbindung für ausländische Versandapotheken im Jahr 2016 für rechtswidrig erklärte, wurde ein Preiskampf gefürchtet. Schließlich kann der Handel in Deutschland aufgrund der Preisbindung Medikamente unter Umständen nicht so günstig anbieten wie die ausländischen Versandapotheken.

Stärkung des stationären Handels

Um den deutschen Handel zu stärken, wurde in den Koalitionsvertrag das Verbot des Online-Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten aufgenommen. Von diesem Verbot hat Gesundheitsminister Spahn allerdings Abstand genommen. Man sei sich nicht sicher, ob ein solches Verbot mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

Stattdessen wolle man den stationären Handel stärken: Eine flächendeckende Versorgung soll gewährleistet sein. Außerdem sollen ausländische Apotheken einen Rabatt von maximal 2,50 Euro pro Packung veranschlagen können (wir berichteten). Nun hat sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zu Spahns Vorschlag geäußert.

Verkauf nur unter Bedingungen

Wie Heise berichtet, wollen Apotheker nun grundsätzlich den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten akzeptieren. Allerdings ist diese Akzeptanz im wesentlichen an zwei Bedingungen geknüpft:

Zum einen sollen Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente im Online-Handel verboten werden. Spahns Plan, die Rabatte auf 2,50 Euro pro Packung zu begrenzen, geht den Apothekern nicht weit genug. Zum anderen werden Schritte zur Stärkung der Apotheken im stationären Handel gefordert.

Der Bundesgesundheitsminister begrüßt die Meinungsänderung des Verbands: „Mit diesem Beschluss ist auch aus Sicht der Apotheker ein Verbot des Versandhandels nicht zwingend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung erforderlich", wird er dazu von Heise zitiert. Weiter heißt es, dass die Vorschläge darauf geprüft werden, wie man sie europarechtskonform umsetzen kann.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.