Stärkung des stationären Handels
Um den deutschen Handel zu stärken, wurde in den Koalitionsvertrag das Verbot des Online-Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten aufgenommen. Von diesem Verbot hat Gesundheitsminister Spahn allerdings Abstand genommen. Man sei sich nicht sicher, ob ein solches Verbot mit dem Unionsrecht vereinbar sei.
Stattdessen wolle man den stationären Handel stärken: Eine flächendeckende Versorgung soll gewährleistet sein. Außerdem sollen ausländische Apotheken einen Rabatt von maximal 2,50 Euro pro Packung veranschlagen können (wir berichteten). Nun hat sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zu Spahns Vorschlag geäußert.
Verkauf nur unter Bedingungen
Wie Heise berichtet, wollen Apotheker nun grundsätzlich den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten akzeptieren. Allerdings ist diese Akzeptanz im wesentlichen an zwei Bedingungen geknüpft:
Zum einen sollen Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente im Online-Handel verboten werden. Spahns Plan, die Rabatte auf 2,50 Euro pro Packung zu begrenzen, geht den Apothekern nicht weit genug. Zum anderen werden Schritte zur Stärkung der Apotheken im stationären Handel gefordert.
Der Bundesgesundheitsminister begrüßt die Meinungsänderung des Verbands: „Mit diesem Beschluss ist auch aus Sicht der Apotheker ein Verbot des Versandhandels nicht zwingend zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung erforderlich", wird er dazu von Heise zitiert. Weiter heißt es, dass die Vorschläge darauf geprüft werden, wie man sie europarechtskonform umsetzen kann.
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