Thomas-Cook-Pleite: Phishing-Mails im Umlauf
Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook wird offenbar von Betrügern ausgenutzt, die nun persönliche Daten der betroffenen Kunden abgreifen wollen. Auf seiner Website warnt Thomas Cook vor einer „bösen E-Mail-Betrugsmasche“. Dabei handele es sich um E-Mails, die als offizielle Nachricht des Reiseveranstalters deklariert seien und Kunden die Erstattung der Reisekosten versprechen. Die Betrüger fragen in den Mails beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten ab.
Thomas Cook hatte seine Nutzer zuvor informiert, dass Kunden mit den Abreisedaten 26. September bis 31. Oktober ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten könnten, und kündigte an, die betroffenen Kunden proaktiv zu informieren, berichtet t3n.de. Das versuchen die Betrüger nun offenbar auszunutzen.
Ein Datenleck habe es bei dem Reiseveranstalter aber nicht gegeben. In der E-Mail werden weder Namen noch Buchungsnummern oder Reisedaten genannt. Die Empfänger werden zudem dazu aufgefordert, die E-Mail an die Vertragsperson der Reisebuchung weiterzuleiten, sollten sie das nicht selbst sein. Thomas Cook rät dazu, derartige E-Mails zu ignorieren und zu löschen – der Reiseveranstalter selbst habe zu keiner Zeit eine derartige Nachricht an seine Kunden geschickt.
Ebay stärkt ab heute den Verkäuferschutz
Der heutige 1. Oktober bringt für alle Marktplatz-Händler eine große Neuerung mit sich: Ab heute gilt die Marktplatzhaftung und auch deutsche Händler sowie Verkäufer aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum können nur noch auf den Plattformen handeln, wenn sie ihre Erfassungsbescheinigung eingereicht haben (wir berichteten).
Daneben gibt es speziell für Ebay-Händler aber noch weitere Neuerungen, wie Chip.de aufführt: So greifen ab heute neue Maßnahmen zum Verkäuferschutz auf der Plattform. Sollte ein Artikel während der Retoure beschädigt zurückkommen, kann der Verkäufer bis zu 50 Prozent des Preises einbehalten. Auch wenn der Kunde den Artikel bereits benutzt hat, gilt diese Regelung. Damit soll der Wertverlust kompensiert werden.
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