Positive Bilanz

Bundesdatenschützer will kleine und mittelständische Unternehmen bei der DSGVO entlasten

Veröffentlicht: 03.01.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Straßenbeschriftung DSGVO mit Pfeil und Schuhen

Seit Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Nun zieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber eine Bilanz. Der Zeitpunkt ist kein Zufall, denn am 25.05.2020 steht die Evaluation der DSGVO an. Dabei soll von der Europäischen Kommission ein Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung erfolgen.

Insgesamt fällt die bisherige Bilanz des Bundesdatenschützers positiv aus. Allerdings sieht er auch Verbesserungsbedarf.

Bürokratische Belastung

Dem Handelsblatt teilt der Bundesdatenschützer mit, dass die DSGVO gerade gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Vereinen punktuell zur bürokratischen Belastung werden könne. Dieser bürokratischen Belastung stehe „kein überzeugender datenschutzrechtlicher Nutzen“ gegenüber. 

Kelber kann sich hier eine Entlastung der betroffenen Unternehmen und Vereine vorstellen. Denkbar wären etwa ein Schrauben an „Art und Weise der Erfüllung der Informationspflichten oder die Meldung der Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörden“.

Positive Bilanz

Insgesamt fällt die Bilanz von Kelber allerdings positiv aus: Die DSGVO sei „im Großen und Ganzen ein Erfolg und hat sich bewährt“, wird er weiter zitiert. Allerdings trägt er Forderungen, wie etwa nach schärferen Rechtsrahmen für die Profilbildung mit. Hier seien „effektive und faktisch durchsetzbare Grenzen zu setzen“. Einen grundlegenden Änderungsbedarf sieht er allerdings nicht.

185 Bußgelder im Jahr 2019

Zur Bilanz zählt auch die Anzahl der verhängten Bußgelder. Während im Jahr 2018 lediglich 40 Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt wurden, waren es im vergangenen Jahr 185. Diese Zahlen ergeben sich aus einer Umfrage des Handelsblattes unter den Datenschutzbeauftragten der Länder. Das höchste Bußgeld hat dabei mit 14,5 Millionen Euro bisher der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen kassiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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