Widerspruch eingelegt

Deutsche Wohnen will DSGVO-Bußgeld von 14 Millionen Euro nicht zahlen

Veröffentlicht: 19.11.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 19.11.2019
Altes Schloss mit DSGVO-Schriftzug

14,5 Millionen Euro – so hoch ist das Bußgeld, das die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen zahlen soll. Grund sind wiederholte Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Berliner Datenschutzbehörde hatte dem Unternehmen Anfang November einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen (wir berichteten). Doch die Deutsche Wohnen will die Millionenstrafe nicht akzeptieren und hat nun fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Deutsche Wohnen mit mangelhaftem Archivsystem

Nach Angaben der Berliner Datenschutzbehörde wurde das Millionenbußgeld gegen Deutsche Wohnen ausgestellt, weil das Unternehmen sensible, personenbezogene Daten gespeichert haben soll, ohne zu überprüfen, ob diese Sicherung zum einen notwendig und zum anderen überhaupt zulässig sei. 

Die Immobiliengesellschaft habe demnach in ihrem Archiv beispielsweise über Jahre hinweg Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge oder auch Kontoauszüge von Verbrauchern abgelegt. Auch Daten zur Sozial- und Krankenversicherung seien dabei gewesen – der ursprüngliche Zweck, zu dem die Daten eigentlich erhoben wurden, habe dann aber gar nicht mehr bestanden. Entsprechende Unterlagen waren in der Regel durch interessierte, potenzielle Neumieter vor dem Abschluss von Mietverträgen eingereicht worden, um u. a. ihre Bonität zu belegen. Nach Abschluss der Verträge müssen solche Unterlagen allerdings vernichtet werden, schreibt der Spiegel.

Ein weiterer Kritikpunkt der Datenschutzbehörde habe darin bestanden, dass es im Rahmen des Archivsystems gar keine Option gegeben habe, die die Löschung von nicht mehr benötigten Daten vorsieht.

Entscheidung schwer abzusehen

Eine Sprecherin der zuständigen Datenschutzbehörde habe den Eingang des Widerspruch inzwischen bestätigt. Die Behörde muss demzufolge nun abwägen, wie darauf zu reagieren ist. „Falls sie sich dem Widerspruch inhaltlich nicht anschließt, übergibt sie ihn über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Wann dann eine Entscheidung zu erwarten ist, lässt sich schwer absehen“, heißt es beim Branchenportal Golem.

Bei dem 14,5-Millionen-Euro-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen handelt es sich um die höchste Strafe, die bisher in Deutschland wegen Datenschutzverstößen vorgenommen wurde.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 René 2019-11-19 08:19
Die Mieter werden sich über saftige Mieterhöhungen freuen. Der Datenschutz Schwachsinn kennt keine Grenzen.
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