Coronakrise: In fast allen Bundesländern kann man nun die Soforthilfen beantragen

Veröffentlicht: 27.03.2020
imgAktualisierung: 27.03.2020
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Lesezeit: ca. 2 Min.
27.03.2020
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Mann schaut auf Anträge
© Pressmaster / Shutterstock.com
Das Hilfspaket in der Coronakrise ist in Kraft. Nicht nur in Bayern gibt es ab sofort Geld für Online-Händler.


Jetzt ist es offiziell: Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 27. März das beispiellose Hilfspaket der Bundesregierung angenommen. Damit ist der parlamentarische Prozess beendet und Bundestag sowie Bundesrat haben die Pläne der Regierung gebildet. Die Zustimmung der Kammern galt als Formsache.

In fast allen Bundesländern können schon Anträge auf Soforthilfen gestellt werden

Fast alle Bundesländer haben bereits die Möglichkeit geschaffen, die von der Regierung beschlossenen Bundesmittel zu beantragen. Teilweise gibt es auch Soforthilfen, die aus Landesmitteln kommen, teilweise stocken die Länder aber auch die Bundesmittel auf. Seit Mittwoch konnte man die Soforthilfen bereits in Bayern, Bremen, Thüringen, Saarland, Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg beantragen. 

Ab heute, dem 27. März, kann man in vier weiteren Bundesländern die Anträge stellen. Dazu gehören Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In der nächsten Woche werden die Soforthilfen auch in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt beantragbar sein. Das einzige Bundesland, das bisher noch nicht kommuniziert hat, wann und wie es die nicht rückzahlbaren Soforthilfen bereitstellen wird, ist Sachsen. Es ist zu erwarten, dass jedoch auch dort die Bundesmittel ab nächster Woche verfügbar sein werden. 

Informationen zur Antragsstellung

Detaillierte Angaben dazu, wo man in jedem Bundesland Soforthilfen beantragen kann, haben wir in einem Artikel übersichtlich zusammengestellt. Dort gelangen Sie über Links zu den jeweiligen Behörden, die die Anträge annehmen. Der Händlerbund hat eine Broschüre erstellt, in der Sie ebenfalls Informationen über Soforthilfen in den Bundesländern bekommen und außerdem zu weiteren Hilfsangebote wie Darlehen, Bürgschaften oder steuerlichen Hilfen weitergeleitet werden. 

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Werner Shulz
15.04.2020

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google
Fabian Fromknecht
30.03.2020

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Im Antragsformular findet man im kleingedruckten unter anderem diesen Hinweis.
"Ein schlichter Verweis auf die Corona-Pandemie ist kein ausreichender Grund für eine Förderung. Bitte nutzen Sie die FAQs auf der Internetseite des Wirtschaftsmini steriums als Ausfüllhilfe."

Das heißt für mich, dass man erstmal alles ersparte aufbrauchen muss bis man die Soforthilfe bekommt.
Jürgen
30.03.2020

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Gefördert werden die, die eigentlich schon insolvent sind. Alle anderen dürfen erst einmal ihre Rücklagen aufbrauchen. Dann ist die Förderung allerdings wohl nicht mehr möglich.
Und warum wird die Förderung eigentlich an den Mitarbeitern festgemacht? Die sind schon über die Kurzarbeit abgesichert und haben mit den anderen Kosten meist wenig zu tun.