Der 1. Juli 2022 ist ein wichtiger Stichtag für viele Online-Händler: Ab diesem Datum treten verschärfte Regulierungen nach dem Verpackungsgesetz in Kraft. Nicht nur auf deutsche Händler kommen dabei Pflichten zu, auch Händler aus dem Ausland müssen sich an neuen Regularien orientieren.
Dabei spielt das Register namens „LUCID“ eine übergeordnete Rolle, denn hier müssen sich bislang alle Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen eintragen. Dass das Register öffentlich einsehbar ist, hat dabei zur Folge, dass sich genau nachzuvollziehen lässt, wer seinen verpackungsrechtlichen Pflichten nachkommt und wer nicht. Und dies hat in der Branche große Auswirkungen, denn eine fehlende Verpackungs-Registrierung gehört zu den häufigsten Abmahngründen.
Auch ausländische Unternehmen scheinen die Pflichten im Blick zu haben, denn wie Gunda Rachut, Vorständin des Verpackungsregisters laut Zeit nun verlauten ließ, gebe es derzeit zahlreiche internationale Anbieter aus Ländern wie den USA oder China, die sich aus Angst vor potenziellen Verkaufsverboten an den Kosten für Entsorgung und Recycling von Verpackungen beteiligen. Denn Händlern, die eine Registrierung versäumen, wird demnach der Handel verboten.
Jeden Tag werden derzeit rund 3.500 Neuanmeldungen von Unternehmen im Verpackungsregister wahrgenommen. Getrieben werde diese Entwicklung von dem bevorstehenden Stichtag am 1. Juli, an dem sich die Regelungen weiter verschärfen. „Ich glaube, dass die Kurve in den nächsten vier Wochen noch einmal deutlich nach oben geht“, wird die Expertin zitiert. Bisher seien insgesamt etwa 366.000 Registrierungen erfolgt – jede dritte Registrierung sei erst in diesem Jahr erfolgt.
Wichtige Details zu den Neuerungen haben wir an diesen Stellen für Sie zusammengefasst:
Fehlende Verpackungs-Registrierung ist einer der häufigsten Abmahngründe
Wichtige Änderungen im Verpackungsgesetz bei Marktplätzen und Fulfillment
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