Gesetz für Bürokratieabbau

Werden Unternehmen jetzt endlich von unnötiger Bürokratie befreit?

Veröffentlicht: 14.03.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.03.2024
Frau mit Aktentasche steht vor riesen großen Aktenbergen

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzesentwurf von Marco Buschmann zum Bürokratieabbau in Deutschland gebilligt. Das Gesetz kommt offenbar wie gelegen: Ebenfalls gestern berichteten wir hier noch über die Belastung der Wirtschaft durch eine zunehmende Bürokratie.

Laut Schätzungen soll die Wirtschaft durch das Gesetz um 944 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Zusammen mit anderen Maßnahmen der Bundesregierung sollen Unternehmen damit insgesamt fünf Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Während die Wirtschaft spart, rechnet das Justizministerium mit einem Steuerausfall von 200 Millionen Euro, 89 Millionen entfallen dabei auf den Bund.

Verkürzung von Aufbewahrungsfristen

Justizminister Marco Buschmann (FDP) spricht im Zusammenhang mit dem Entwurf vom bisher größten Bürokratieabbau in Deutschland. „Der Bürokratiekostenindex fällt dadurch auf ein Allzeittief“, wird er dazu bei Onvista zitiert. Der sogenannte Bürokratiekostenindex wird seit 2012 erhoben und berücksichtigt Faktoren, wie etwa die Belastung von Unternehmen durch Informationspflichten und Dokumentationspflichten. 

Wo genau sollen Unternehmen nun aber entlastet werden? Der Entwurf nimmt dabei vor allem Aufbewahrungsfristen in den Fokus. Statt wie bisher zehn Jahre, sollen Buchungsbelege, wie etwa Rechnungskopien, Kontoauszüge sowie Gehaltslisten nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. 

Doch nicht nur für Unternehmen bringt das Gesetz Erleichterungen: So sollen Reisende ihre Reisepässe künftig vor der Flugabfertigung digital vorlegen können. Auch öffentliche Versteigerungen sollen online stattfinden dürfen. Betriebskostenabrechnungen sollen digitalisiert werden.

Bürokratischer Befreiungsschlag?

Gelingt der Regierung damit der bürokratische Befreiungsschlag? Nein, kritisiert der Industrieverband BDI das Gesetzespaket. Und damit ist der Verband nicht der einzige Kritiker: Der Großhandelsverband BGA zielt vor allem auf das deutsche Lieferkettengesetz. Dieses hätte man gleich ganz abschaffen oder zumindest abspecken können. Dieses würde den Unternehmen viele und kaum erfüllbare Informationspflichten auferlegen. 

Von einem Bürokratieabbau in Trippelschritten sprach der Digitalverband Bitkom. Er bemängelte die schlechte Digitalisierung der Verwaltung. Papierzwang, händische Unterschriften und die fehlende Vernetzung zwischen den Behörden seien ein Hemmnis.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#4 Jörg 2024-03-14 10:43
Das Gesetz von Herrn Buschmann ist meiner Meinung nach nur eine weitere Nebelkerze zur Ablenkung vom 100 %igen Versagen.

Wo bitte ist die Bürokratieerlei chterung wenn ich einen Vorgang weiterhin ausführen muss, die Unterlagen aber nach 8, statt 10 Jahren wegwerfen darf. Wenn ich solche Aussagen lese frage ich mich nach dem Geisteszustand dieser Damen und Herren. Ich spare mir evtl. Lagerflächenmie te, sonst aber auch gar nichts.

Das ist aber genau das Problem, Leute die von absolut nichts eine Ahnung haben, wollen anderen, welche sich ständig, beruflich damit beschäftigen, vorschreiben wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Sowas kann nur in die Katastrophe führen.

Man muss sich nur die außerhalb des Politzugriffs befindlichen, seriösen, internationalen , (englischsprach igen!!!) Nachrichten durchlesen, dann weiß man wie wie es um Deutschland, ungeschönt von Staatspropagand a, wirklich steht.
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#3 Drago 2024-03-14 10:37
Kontraproduktiv ist es auch, dass man immer wieder Gesetze zur Regelung von Gesetzen schreibt. Warum die entsprechenden Gesetze nicht gleich modifizieren.
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#2 Maggus 2024-03-14 09:51
Ich bin begeistert ob der unermesslichen Hilfe unserer Regierung. Nur mal so ein Beispiel, ich kleines Solo-Unternehme n muss nicht mehr 10 Ordner aufbewahren sondern nur noch 8. Ein Konzern hat dann nicht mehr 10 Tonnen Papier eingelagert, sondern nur noch 8 Tonnen Papier, da bleiben ob der Einsparungen sicher ein paar Millionen mehr für den Vorstand übrig und ich kauf mir ne Kugel Eis.
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#1 Udo Auchter 2024-03-14 09:21
die neue Plattform der Berufsgenosssen schaft ( früher SV-net ) ist ein Musterbeispiel für unsere Bürokratie. Auf 25 Seiten im Handbuch wird nichts erklärt, bei Rückrufen erhält man die Auskunft, man wisse nicht, wie die Meldungen abzugeben sind, beim näcvhsten Anruf wird man auf das Finanzamt verwiesen, die Meldungen könnten über Elster verschickt werden, davon ist dort nichts bekannt. Oder die neuen Vorgaben zur Regelung KI. Da haben die Eurokraten ein MAchwerk von 250 Seiten "gestrickt", wobei vermutlich 99 % der Beteiligten gar nicht wissen, was KI ist !HAuptsache, man hat eine Beschäftigung, denn bei der EU muss ja immer wieder etwas Neues "erfunden" werden, um eine Daseinsberechti gung zu legitimieren. Siehe Vorschriften zur Reparaturfähigk eit von Geräten. Da geht am Toaster, den man für 20 EURO gekauft hat, ein Schalter kapuitt, der kosten 9,20 EURO und der Monteur rechnet einen Stundenlohn von 100 EURO ab, dazu kommen noch die Kosten für Anlieferung und Abholung, die Reparatur rechnetz sich sicherlich! Fragt sich nutr, für wen .
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