Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie werden auch neue Ausschluss- und Erlöschensgründe in Bezug auf das Widerrufsrecht eingeführt. Online-Händler wird diese Tatsache erfreuen, denn künftig sind beispielsweise auch Hygieneartikel unter bestimmten Umständen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Auch nach der aktuellen Rechtslage gibt es bereits sog. Ausschluss- und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts, zum Beispiel bei schnellverderblichen Waren.
Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie werden die Ausschluss- und Erlöschensgründe reformiert und angepasst. Online-Händler wird es freuen, dass einige neue Ausschluss- und Erlöschensgründe hinzugekommen sind. Beispielsweise Gesundheits- und Hygieneartikel waren bisher nicht von den gesetzlichen Ausschluss- und Erlöschensgründen umfasst, was in der Praxis des Online-Handels oft für Frust unter den Händlern sorgte.
a) Die Ausschlussgründe
Die neu ausgestalteten Ausschlussgründe finden sich ab 13.06.2014 in § 312g Absatz 2 BGB n.F. Die Vorschrift setzt Artikel 16 der Verbraucherrechterichtlinie um, der nahezu wortwörtlich in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurde.
Dieser Artikel left fest, dass das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen über die folgenden Waren besteht:
Diese Art von Verträgen waren – mit Ausnahme der Kraftfahrzeugvermietung bisher von den Regelungen über den Fernabsatz und dessen Widerrufsrecht ausgenommen:
Besteht Streit darüber, ob die Voraussetzungen eines Ausschlussgrundes vorliegen, so trägt der Online-Händler die Beweislast für das Vorliegen.
b) Die Erlöschensgründe
Beim Kauf folgender Waren besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses eingeräumte Widerrufsrecht kann jedoch durch eine bestimmte Handlung des Verbrauchers oder Unternehmers vorzeitig erlöschen:
Der Ausschlussgrund „aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für den Rückversand geeignet“ ist weggefallen.
c) Besonderheit beim Verkauf digitaler Waren
Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht gibt es beim Verkauf digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, im Bereich des Widerrufsrechtes eine Novellierung. Auch digitale Inhalte auf nichtkörperlichen Datenträgern sind – anders als bisher – vom Widerrufsrecht umfasst. Wie das Widerrufsrecht zum Erlöschen gebracht werden kann, haben wir hier ausführlich berichtet.
Umfangreiche Informationspflichten in Bezug auf das Widerrufsrecht und die damit in Verbindung stehenden Ausschluss- und Erlöschensgründe finden sich aktuell in § 312c Absatz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nr. 10, § 2 EGBGB wieder.
Ab dem 13.06.2014 muss der Online-Händler weiterhin sowohl vorvertraglich als auch nachvertraglich über die Ausschluss- und Erlöschensgründe im Rahmen seiner Widerrufsbelehrung informieren, § 312d Absatz 1 BGB n.F. i.V.m. Artikel 246a § 1 Absätze 2 und 3 EGBGB.
Bei der Belehrung über die Erlöschensgründe muss der Unternehmer die Umstände beschreiben, unter denen der Verbraucher sein zunächst bestehendes Widerrufsrecht verliert.
Praktische Umsetzung
Es wird im Online-Shop eine entsprechende Schaltfläche "Widerrufsbelehrung" bereitgestellt, unter der die vollständige Widerrufsbelehrung eingefügt wird. Ein Muster finden Sie hier. Die Schaltfläche sollte zentral und jederzeit im Online-Shop aufrufbar sein. Zudem sollten sie in Größe und Farbe gut und deutlich sichtbar sein. Bei Plattformen wie eBay wird der Text der Widerrufsbelehrung in den dafür vorgesehenen Feldern eingefügt.
Über die Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflichten haben wir in Teil 6 ausführlich berichtet.
Die ab 13.06.2014 gesetzlich festgelegten Ausschluss- und Erlöschensgründe sind weiter gefasst als bisher. Die neuen Ausschluss- und Erlöschensgründe minimieren daher zumindest stellenweise die Widerrufsmöglichkeiten.
Dennoch sind die Fälle, bei denen die Ausschluss- und Erlöschensgründe greifen, teilweise ungenau definiert, sodass über die Auslegung der einzelnen Ausschluss- und Erlöschensgründe erst die Gerichte entscheiden werden.
Teil 1: Ziele und Hintergründe
Teil 2: Stand der Umsetzung in den EU-Ländern
Teil 3: Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
Teil 4: Verwendung von kostenpflichtigen Hotlines
Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite
Teil 6: Informationspflichten nach Vertragsschluss
Teil 7: Die Garantie
Teil 8: Verkauf digitaler Inhalte
Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe
Teil 10: Das Muster-Widerrufsformular
Teil 11: Wegfall des Rückgaberechts, Frist und Form des Widerrufs
Teil 12: Widerrufsfrist und Pflichten im Widerrufsfall
Teil 13: Der Wertersatz im Widerrufsfall
Teil 14: Die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen
Teil 15: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren
Teil 16: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Digitalen Inhalten
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