
Viele Händler kennen das Problem: man übergibt seine Sendung an den Transportdienstleister und bekommt nach einiger Zeit von seinem Kunden die Frage zu hören, wo denn das erwartete Paket bleibe. Erfährt man schließlich vom Beförderer, dass die versandte Ware nicht mehr aufzufinden und somit auch nicht zustellbar ist, ergibt sich die Frage, wer für den durch Verlust entstandenen Schaden beim Kunden, aber auch beim Händler selbst, aufkommt.
Der Transportdienstleister haftet
In der Regel kann der Transportdienstleister, wie in dem uns vorliegenden Fall DHL, für den Verlust der ihm anvertrauten Ware haftbar gemacht werden. Der Händler kann seinen Schaden durch Erteilen eines Nachforschungsauftrages folglich bei ihm geltend machen. Vor allem Online-Händler sollten jedoch beachten, dass sie das Transportrisiko tragen und auch ein Regressanspruch des Kunden ihm gegenüber entsteht. Daher steht wiederum dem Käufer das Recht zu, den bereits gezahlten Kaufpreis vom Händler zurückzuverlangen. So weit, so gut. Fraglich ist, was passiert, wenn die verschollene Sendung wieder zum Vorschein kommt.
Erstattungsbeträge sind zurückzugewähren
Taucht ein Paket unerwartet wieder auf und wird es dem Kunden zugestellt, so sind alle bereits gezahlten Erstattungsbeträge zurückzugewähren. Der Transportdienstleister hat das Recht den Erstattungsbetrag vom Händler zurückzuverlangen. Wurde kein fixer Termin für die Lieferung vereinbart ist auch kein Verzug eingetreten. Leistet der Transportdienstleister, wenn auch nach einem längeren Zeitraum, dennoch, so ist der Händler um den gezahlten Entschädigungsbetrag ungerechtfertigt bereichert und zur Rückzahlung verpflichtet. Doch auch der Händler muss nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Nach Erhalt der Ware ist der Kunde ebenfalls um seinen erhaltenen Erstattungsbetrag ungerechtfertigt bereichert. Der Kaufvertrag ist durch die Zustellung der Ware von Seiten des Händlers erfüllt worden. Wird das verloren geglaubte Paket doch noch an den Kunden zugestellt und nimmt dieser von der Ware Gebrauch, so kann auch von ihm der erstattete Betrag zurückverlangt werden.
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Kommentare
als die Pakete nach 10 Tagen sich noch nicht bewegt haben, habe ich die Nachforschung beantragt.
Nach 16 Tagen habe ich meinen Kunden ersatzlieferung en raus geschickt .
Nun nach 22 Tagen sind die Pakete anscheinend auf einmal gefunden und werden nun zugestellt .
Die ersatzlieferung en sind schon zugestellt worden.
Teilweise ist da ware dabei die ich individuell für Kunden gefertigt habe. Namensschriftzü ge etc.
Wer übernimmt nun die kosten der doppelproduktio n ?
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Antwort der Redaktion
Hallo Johannes,
in diesem Fall müsste man prüfen, ob gegeben falls Ansprüche gegen DHL bestehen.
Am besten wendest du dich dafür an einen Anwalt.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ich habe Paket mit Inhalt 150 € am 01.08.2022 nach Saudi Arabien versendet.
Paket war verschwunden. Ende November bekam ich von DHL Schadenersatz.
Wir fertigten das Teil (nach Kundenwunsch) neu und versendeten im Dezember erneut.
Dieses Paket wurde im Januar 2023 ordnungsgemäß zugestellt
Am 12.03. wurde nun auch das erste Paket zugestellt.
Nun fordert DHL das Geld zurück und der Kunde meldet sich nicht.
Ich hatte extra im November DHL informiert, dass ich erneut versenden muss, wenn Paket verschwunden ist. Und trotzdem hat DHL das zweite Paket nach sieben Monaten auch noch zugestellt.
Bedeutet das, dass ich den Verlust von 150,- € alleine tragen muss? Ich habe doch alles richtig gemacht.
Ich bitte kurz um Info!
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Antwort der Redaktion
Hallo Susanne,
in dem geschilderten Fall hat der Transportdienst leister DHL seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Durch die Zustellung des verloren geglaubten (ersten) Paketes ist auch der gezahlte Entschädigungsb etrag hinfällig und muss zurückgezahlt werden. Allerdings kann wiederum der Kunde in Anspruch genommen werden und das zu viel gelieferte Paket zurückverlangt oder Schadensersatz eingefordert werden.
Beste Grüße
die Redaktion
ich habe vor kurzem privat etwas gekauft und die Ware wurde am 28.01.2023 verschickt. Nach langer Wartezeit hat der Verkäufer einen Nachforschungsa ntrag gestellt und dieser wurde auch bearbeitet und das Paket als verschollen bestätigt und der Verkäufer hat das Geld zurückerhalten. Nach weiteren Wochen, obwohl das Paket schon von DHL als verschollen gemeldet wurde, ist es doch wieder aufgetaucht und mir (Käufer) zugestellt worden.
Zwischenzeitlich und auf die Nachricht von DHL, dass das Paket verschollen ist, habe ich bei einem anderen Händler das gleiche Produkt teurer gekauft und auch schon die Anzahlung geleistet. Dies geschah im Zeitraum, als das Paket als verschollen bestätigt wurde.
Nun habe ich zwei Mal die gleiche Ware und kann auch nicht dem Händler die Ware zurückgeben, da die Widerruffrist bereits verstrichen ist.
Kann ich bei DHL, aufgrund des oben aufgeführten Falles, einen Schadensersatz fordern?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
MfG Daniel
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Antwort der Redaktion
Lieber Daniel,
leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent rale weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /
Beste Grüße
die Redaktion
Ich habe ein Paket bestellt, das ist allerdings verloren gegangen und der Verkäufer hat mir den offenen Betrag auf Klarna storniert. Ich habe dann eine neue Bestellung aufgegeben, welche auch schon angekommen ist.
Jetzt ist dieses erste verlorene Paket allerdings aufgetaucht und auch schon angekommen. Erhält der Verkäufer eine Nachricht, dass dieses Paket zugestellt wurde? Bin ich verpflichtet es ihm mitzuteilen? Ich bin auch gerade nicht dort, wo das Paket zugestellt wurde, mit einer Rücksendung würde es sich also schwierig gestalten.
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Hallo K,
wenn sie den Kaufpreis für das erste Paket bereits zurückerhalten haben, und der Vertrag somit widerrufen wurde, haben sie kein Recht darauf, das Paket zu behalten.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
Meine Freundin hat sofort einen Nachforschungsa ntrag gestellt weil das Paket an einer anderen Adresse zugestellt wurde aber nicht beim tatsächlichen Empfänger.
Dhl hat direkt die Bearbeitung begonnen. Das Paket tauschte nach einer Woche plötzlich auf und er hat es erhalten.
DHL hat aufgrund des Nachforschungsa uftrages 3 Wochen später die Summe des Paketes an Sie ausgezahlt.
Muss Sie sich nun selbst bei DHL melden? Kann DHL sich das Geld zurück holen und falls ja wie lange besteht der Anspruch?
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Antwort der Redaktion
Hallo S,
wenn wir den Fall richtig verstehen, geht es darum, dass ein verlorenes Paket beim Empfänger wieder aufgetaucht ist und DHL den Schaden zwischenzeitlic h beim Absender bereits reguliert hat? In so einem Fall bietet es sich an, pro-aktiv auf DHL zuzugehen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
ich habe ein Paket per DHL verschickt am 23.10.2021 an Otto Office. Das Paket kam nicht an. Es handelt sich um eine Rücksendung. Ich habe einen Nachsendeauftra g gestellt, dabei stellte sich heraus, dass es am 8.12.2021 erst zu gestellt worden ist. Jetzt ist aber die Rückendefrist für diesen Artikel schon verstrichen. DHL sagt jetzt sie zahlen nicht, da es zugestellt worden ist. Otto office zahlt nicht, da es nicht in der Frist zugestellt worden ist, ausserdem ist es bei Ihnen jetzt nicht auffindbar. Was soll ich jetzt machen?
MfG und Vielen Dank
Schöneck
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Antwort der Redaktion:
Hallo Frau Schöneck,
falls es sich bei der Rücksendung um einen Widerruf handelt, den sie als Verbraucherin vorgenommen haben, müssen sie dem Händler gegenüber lediglich nachweisen, dass sie das Paket innerhalb der Frist versendet haben. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung beim Händler.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
Ich habe eine online Bestellung getätigt und das Paket ist seit dem 26.12.2021 irgendwo bei der DHL im Lager. Nachforschung ist gestellt aber es gibt noch keine Ergebnis. Daher habe ich bei Händler die Bestellung widerrufen. Der will mir das Geld aber erst zahlen, wenn er das Ereignis von der DHL vorliegen hat. Die Bestellung hat einen Wert von 3200€ und ich benötige das Geld, damit ich mir das Produkt vor Ort kaufen kann.
Wie lange darf der Händler den Rechnungsbetrag einbehalten, bevor er mir mein Geld auszahlen muss?
Danke!
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Schlörmer,
das ist wirklich ärgerlich und klingt nicht nach einer kundenfreundlic hen Vorgehensweise.
Bei solchen Fällen handelt es sich immer um Einzelfälle, bei denen es eine individuelle juristische Prüfung bedarf. Daher ist es uns leider nicht möglich, eine Einschätzung zu geben.
Eine Möglichkeit wäre es, sich an die örtliche Verbraucherzent rale zu wenden oder sich professionelle juristische Hilfe zu suchen.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
ich hatte ebenfalls ein Problem mit einem Paket. Die Ware wurde mit Kreditkarte bezahlt und anschließend an einen Nachbarn zugestellt, den es aber gar nicht gab (der Nachname existierte nicht in meiner Umgebung). Hatte sofort DHL und den Shop kontaktiert. Nach einer Woche rumtelefonieren und vielen E-Mails mit DHL und dem Shop, habe ich letztendlich das Geld zurückerstattet bekommen. Anschließend habe ich, nach rund 1,5 nach dem eigentlichen „erhalt“ der Ware an den vermeidlichen Nachbarn, die erneuerte Benachrichtigun g erhalten, dass das Paket nochmal an einen anderen Nachbarn zugestellt wurde, jedoch stand in der App von DHL kein Nachname. Zum Glück kam aber meine Nachbarin auf mich und hat mir das Paket gegeben. Was soll ich aber nun tun, ich habe das Geld ja bereits zurückerstattet bekommen. Kann ich rechtlich nun Probleme bekommen?
Vielen Dank schonmal, mit freundlichen Grüßen
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Hallo,
zunächst einmal ist es positiv, dass trotz des unnötigen Aufwands, die Kosten für das vermeintlich verloren gegangene Paket erstattet worden sind. Da die Sendung aber inzwischen wieder aufgetaucht ist, sind sie um den Erstattungsbetr ag ungerechtfertig t bereichert. Sie haben daher keinen Anspruch zusätzlich zur Ware auch noch das erstattete Geld zu behalten. Haben Sie die Ware in Gebrauch genommen, so sind sie zur Rückzahlung verpflichtet.
Freundliche Grüße
die Redaktion
mir wurde, wie in dem Fall beschrieben, ein Paket zugestellt, bzw. meiner Nachbarin, was verloren gegangen war. Die Rechnung musste ich dafür damals nicht bezahlen, weil es verschwunden war.
Bin ich verpflichtet, dem Versender mitzuteilen, dass das Paket angekommen ist? Gibt es dafür eine bestimmte Frist? Da ich zur Zeit nicht vor Ort bin, gestaltet es sich ein wenig schwierig.
Danke im Voraus!
J. Boelke
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Antwort der Redaktion
Liebe Frau Boelke,
nein, es besteht keine Pflicht, die Ankunft des Paketes dem Absender mitzuteilen. Die Bestätigung dafür nimmt der Versanddienstle ister durch zB. Unterschrift des Empfängers auf, als Beweis der Zustellung. Eine Frist zur Mitteilung gibt es dementsprechend auch nicht.
Beste Grüße
die Redaktion
Ich habe auch ein Problem mit einem nicht zugestellten Paket.
Das Paket war verschollen, Nachsendeauftra g wurde gestellt und ein Betrag erstattet. Zwei Monate später will mir die DHL ein Paket zustellen für das ich zwanzig Euro zahlen soll. Als Sender und Empfänger ist meine Adresse angegeben. Ich habe die Annahme verweigert, da ich mir auch nicht sicher bin ob es das gleiche Paket ist. Jetzt verlangt die DHL zusätzlich eine Verwahrgebühr, sowie erneut das Entgelt für eine Zustellung insgesamt ca. 60€. Ich habe für das andere Paket damals 28€ erstattet bekommen, der Inhalt ist bereits ersetzt worden so dass ich keine Verwendung mehr für das Paket habe.
Können Sie mir hier weiterhelfen?
Vielen Dank!
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Antwort der Redaktion:
Hallo Gitta,
das klingt wirklich sehr ärgerlich. Zunächst wäre unser Rat sich an den DHL-Kundenservi ce zu wenden. Wenn dies bereits erfolgt ist und zu keinem Ergebnis führte, hat man als Verbraucher die Möglichkeit sich an die entsprechende Stelle der Verbraucherzent rale zu wenden. In diesem Fall wäre es das Projekt „Post-Ärger“. post-aerger.de/.../...
Wir hoffen, dass sich eine rasche Lösung für das Problem findet.
Viele Grüße und alles Gute
Die Redaktion
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