Klageregister eröffnet

Musterfeststellungsklage gegen Fitnessstudio zugelassen

Veröffentlicht: 28.12.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 28.12.2021
leeres Fitnessstudio

Während der verhängten Lockdowns im Rahmen der Coronapandemie mussten zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen schließen. Auch Fitnessstudios mussten ihre Türen teilweise über Monate geschlossen halten. Wer in dieser Zeit die Studios nicht wie gewohnt nutzen konnte, der musste dafür auch keine Beiträge zahlen – sollte man meinen. Denn so manches Studio bestand auch während der Schließungen auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen. Zu Unrecht, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband befand und nun selbst berichtet, erfolgreich ein Klageregister für eine Musterfeststellungsklage eröffnet zu haben. 

Betroffene können sich im Klageregister eintragen

Vertrag ist Vertrag – so lautete auch die Devise der SuperFit Sportstudios der East Bank Club The Fitness Factory GmbH in Berlin und Potsdam während der Coronapandemie. Obwohl die Studios in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt neun Monate aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen waren, verlangten sie für diesen Zeitraum die Mitgliedsbeiträge von ihren Kundinnen und Kunden. Sogar Mahnungen wurden verschickt und Inkassoverfahren durchgeführt. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ohne Berechtigung, da die notwendige Gegenleistung durch die Studios nicht erbracht wurde.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah in dem Vorgehen der Studios keinerlei Berechtigung und reichte zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin eine Musterfeststellungsklage ein. In dem seit 6. Dezember geöffneten Klageregister können sich Betroffene kostenfrei beim Bundesamt für Justiz eintragen. Nur wer angemeldet ist, kann sich auch dem Verfahren anschließen. Das Gericht soll dann feststellen, dass die Betroffenen keine Beiträge während der Schließung zahlen müssen.

Gerichte geben Kunden recht

Bereits das Landgericht Osnabrück und die Vorinstanz, das Amtsgericht Papenburg, sprachen einem Kunden das Recht zu, keine Mitgliedsbeiträge während der coronabedingten Schließung des Fitnessstudios zahlen zu müssen. Wie beide Instanzen urteilten, entfällt der Anspruch des Studios auf Entrichtung der monatlichen Beiträge für diesen Zeitraum wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Die geschuldete Leistung kann auch nicht nachgeholt werden durch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit. Ebenso entschied das Amtsgericht Hamburg bereits, dass die Studios während einer Schließung keinen Anspruch auf die Mitgliedsbeiträge haben. 

Das bedeutet eine Musterfeststellungsklage

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Musterfeststellungsklage, da das deutsche Recht Sammelklagen, wie in anderen Ländern, nicht kennt. Im Unterschied zu dieser kann bei einer Musterfeststellungsklage nur ein Verband oder ein Verein wie die Verbraucherzentrale bestimmte Fragestellungen vor Gericht klären. Ziel ist es, einzelne Sachverhalte, die eine Vielzahl von Personen betreffen, durch ein Gericht im Grundsatz klären zu lassen. Die Betroffenen müssen im Anschluss allerdings selbst beispielsweise ihren Schadensersatzanspruch vor Gericht geltend machen.  

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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