Online-Dating

Verbraucherzentrale geht mit Sammelklage gegen Parship vor

Veröffentlicht: 02.02.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 03.02.2022
Parship

Bereits im letzten Jahr hat der Verbraucherzentrale Bundesverband angekündigt, mit einer Sammelklage gegen die Partnerbörse vorzugehen. Grund dafür sind unwirksame AGB-Klauseln in den Verträgen. 

Verbraucherschützer bemängeln hohe Kosten und lange Vertragslaufzeiten

Schon in der Vergangenheit gingen die Verbraucherschützer erfolgreich gegen Parship vor. In den früheren Fällen ging es um den Wertersatz nach einem Widerruf. Wer einen Vertrag mit Parship schließt, hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Da man innerhalb dieser 14 Tage das Datingportal allerdings schon nutzen kann, besteht der Anbieter auf einen Wertersatz, mitunter lag dieser in der Vergangenheit bei bis zu 300 Euro. Im Oktober 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Nutzer bei einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nicht mehrere hundert Euro Wertersatz zahlen müssen. 

Auch der BGH hat im letzten Jahr entschieden, dass eine Nutzerin, die das Portal lediglich einen Tag nutzte, nur 1,46 Euro zahlen musste – und nicht, wie vom Unternehmen verlangt, knapp 200 Euro. 

Mit der jetzigen Sammelklage geht der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Klauseln zur Vertragsverlängerung in den AGB des Unternehmens vor. Außerdem macht der Verbraucherzentrale Bundesverband geltend, dass bei Partnervermittlungsverträgen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, sodass ein Recht auf Vertragskündigung fristlos und ohne Angabe von Gründen besteht. Denn Nutzer der Plattform geben eine Vielzahl von privaten und intimen Angaben Preis. Ein solches Recht ist für „Offline“-Partnervermittlungsverträge bereits anerkannt, für Online-Partnerbörsen gibt es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung. 

Verbraucherzentrale bietet Klage-Check an

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen erhoben. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship erworben haben, können sich daran beteiligen. Betroffene können sich online im Klageregister eintragen. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit einem Online-Klage-Check, können Betroffene prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt. 

Parship teilte mit, dass sie der Klage gelassen entgegensehen, wie der Spiegel berichtet. Der BGH habe zuletzt im Sinne von Parship geurteilt. Die Regeln für Offline-Partnervermittlungsverträge ließen sich gerade nicht auf die Online-Variante anwenden.

UPDATE: in einer früheren Version des Artikels stand, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband die Sammelklage plant. Die Klage wurde allerdings bereits erhoben. Dies haben wir berichtigt. Außerdem wurde in der vorherigen Version des Artikels nicht deutlich, dass sich die Sammelklage nicht mit dem Wertersatz in einem Widerrufsfall beschäftigt, auch das haben wir angepasst.

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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