Vor kurzem erst hat das Bundesministerium der Justiz die Ergebnisse einer Studie zum Thema Abmahnmissbrauch veröffentlicht, jetzt wendet es sich erneut an die Öffentlichkeit: Im Rahmen einer empirischen Untersuchung und Befragung zu den zuletzt eingeführten Regelungen gegen Abmahnmissbrauch lädt es Bürgerinnen und Bürger sowie die interessierte Fachöffentlichkeit ein, Stellungnahmen abzugeben. Helfen soll das insbesondere dabei, mehr belastbare Daten und Informationen über den Status quo zu erhalten. Die Befragung läuft noch bis zum 12. Mai 2023.
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs trat Ende 2020 in Kraft und verfolgte das Ziel, den sogenannten Abmahnmissbrauch deutlich einzudämmen. Dazu wurden insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) diverse Änderungen vorgenommen und auch ganz neuartige Regelungen eingeführt: Konkrete Anforderungen an den Inhalt wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen wurden aufgestellt, bestimmte Fallgruppen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen festgelegt und größere Hürden für Wirtschaftsverbände geschaffen, die Unternehmen im Interesse ihrer Mitglieder abmahnen wollen. Für bestimmte Bereiche wurden gar die Erstattungsmöglichkeiten von Abmahnkosten deutlich eingeschränkt, auch am Thema der Vertragsstrafen wurden Änderungen vorgenommen.
Teilweise handelte es sich um recht weitgehende Anpassungen – wobei die Eingriffsintensität allerdings eben nicht zwingend ein Garant für Erfolg ist. Und so stellt sich, nachdem die Regelungen einige Zeit in Kraft sind, die Frage: Was hat es gebracht? Die vom BMJ in Auftrag gegebene Studie zeichnet ein verhaltenes Bild. In der Grundtendenz stellt sie positive Effekte fest, über allen Ergebnissen schwebt aber das Manko der begrenzten Datenbasis. Auch nach der Studie seien weiterhin keine belastbaren Aussagen zur Situation in der Rechtspraxis möglich, heißt es in der Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz.
Die jetzt stattfindende Befragung soll dazu beitragen, das zu ändern, und dem BMJ im Idealfall weitere belastbare Informationen beschaffen. Sie richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie die interessierte Fachöffentlichkeit, weitere Beschränkungen des Teilnehmerkreises bestehen nicht. Stellungnahmen können bis zum 12. Mai 2023 eingereicht werden unter stakeholder-dialog@bmj.bund.de. Dabei bittet das Bundesministerium auch um Mitteilung darüber, inwiefern Absender mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme einverstanden sind.
Besonders interessiert ist das BMJ dabei an Antworten auf ganz bestimmte Fragen, u.a.:
Der ausführliche Fragenkatalog ist hier auf der Website des Bundesministeriums der Justiz einsehbar.
Kommentare
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Bär,
wie im Artikel geschrieben:
Stellungnahmen können bis zum 12. Mai 2023 eingereicht werden unter stakeholder-dialog
Beste Grüße
die Redaktion
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