Bis 12. Mai

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Bundesjustizministerium sammelt Feedback

Veröffentlicht: 18.04.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.04.2023
Holzfiguren mit Sprechblasen

Vor kurzem erst hat das Bundesministerium der Justiz die Ergebnisse einer Studie zum Thema Abmahnmissbrauch veröffentlicht, jetzt wendet es sich erneut an die Öffentlichkeit: Im Rahmen einer empirischen Untersuchung und Befragung zu den zuletzt eingeführten Regelungen gegen Abmahnmissbrauch lädt es Bürgerinnen und Bürger sowie die interessierte Fachöffentlichkeit ein, Stellungnahmen abzugeben. Helfen soll das insbesondere dabei, mehr belastbare Daten und Informationen über den Status quo zu erhalten. Die Befragung läuft noch bis zum 12. Mai 2023. 

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Gibt es jetzt weniger Abmahnmissbrauch?

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs trat Ende 2020 in Kraft und verfolgte das Ziel, den sogenannten Abmahnmissbrauch deutlich einzudämmen. Dazu wurden insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) diverse Änderungen vorgenommen und auch ganz neuartige Regelungen eingeführt: Konkrete Anforderungen an den Inhalt wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen wurden aufgestellt, bestimmte Fallgruppen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen festgelegt und größere Hürden für Wirtschaftsverbände geschaffen, die Unternehmen im Interesse ihrer Mitglieder abmahnen wollen. Für bestimmte Bereiche wurden gar die Erstattungsmöglichkeiten von Abmahnkosten deutlich eingeschränkt, auch am Thema der Vertragsstrafen wurden Änderungen vorgenommen. 

Teilweise handelte es sich um recht weitgehende Anpassungen – wobei die Eingriffsintensität allerdings eben nicht zwingend ein Garant für Erfolg ist. Und so stellt sich, nachdem die Regelungen einige Zeit in Kraft sind, die Frage: Was hat es gebracht? Die vom BMJ in Auftrag gegebene Studie zeichnet ein verhaltenes Bild. In der Grundtendenz stellt sie positive Effekte fest, über allen Ergebnissen schwebt aber das Manko der begrenzten Datenbasis. Auch nach der Studie seien weiterhin keine belastbaren Aussagen zur Situation in der Rechtspraxis möglich, heißt es in der Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz. 

Auf diese Fragen erhofft sich das Bundesjustizministerium Antworten

Die jetzt stattfindende Befragung soll dazu beitragen, das zu ändern, und dem BMJ im Idealfall weitere belastbare Informationen beschaffen. Sie richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie die interessierte Fachöffentlichkeit, weitere Beschränkungen des Teilnehmerkreises bestehen nicht. Stellungnahmen können bis zum 12. Mai 2023 eingereicht werden unter stakeholder-dialog@bmj.bund.de. Dabei bittet das Bundesministerium auch um Mitteilung darüber, inwiefern Absender mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme einverstanden sind. 

Besonders interessiert ist das BMJ dabei an Antworten auf ganz bestimmte Fragen, u.a.: 

  • Sehen Sie nach der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs noch weiteren Reformbedarf zur Verhinderung von missbräuchlichen Abmahnungen?
  • Welche konkreten Regelungen bzw. Maßnahmen halten Sie für sinnvoll? Was halten Sie von der generellen Vorschaltung eines Schlichtungsverfahrens und einer weiteren Limitierung der Anwaltskosten?
  • Sind Klein- und Kleinstunternehmen Ihrer Meinung nach am häufigsten Empfänger von missbräuchlichen Abmahnungen?
  • Ist Ihrer Meinung nach der Online-Handel am stärksten von missbräuchlichen Abmahnungen betroffen? Oder könnte die Gesetzesreform auch zu einem Rückgang missbräuchlicher Abmahnungen im Online-Handel geführt haben, der sich bei der Datenerhebung wegen einer durch die Corona-Pandemie bedingten Bedeutungszunahme des Online-Handels nicht gezeigt hat?
  • Sehen Sie weitere wesentliche Indizien, welche die Vermutung einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung begründen und daher in den Kriterienkatalog des § 8c Absatz 2 UWG aufgenommen werden sollten?

Der ausführliche Fragenkatalog ist hier auf der Website des Bundesministeriums der Justiz einsehbar. 

Kommentare  

#1 Roland Bär 2023-04-19 16:41
über welche Emailadresse kann ich zum Gesetz gegen "Abmahnmissbrau ch" Stellung nehmen?

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Antwort der Redaktion

Lieber Herr Bär,

wie im Artikel geschrieben:
Stellungnahmen können bis zum 12. Mai 2023 eingereicht werden unter .

Beste Grüße
die Redaktion
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