In der Schweiz

Markenrechtsstreit: Apple will sich Bild eines Apfels schützen lassen

Veröffentlicht: 24.04.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 24.04.2023
Rote Äpfel

Das Logo des angebissenen Apfels ist schon längst von Apple markenrechtlich geschützt worden. Das geht dem Unternehmen jetzt allerdings nicht weit genug, es möchte nun in der Schweiz auch das Bild eines Apfels für weitere Bereiche schützen lassen. 

In dem aktuellen Streit geht es nicht um das Apple-Symbol, welches lediglich einen stilisiert dargestellten Apfel, angebissenen Apfel zeigt, sondern um ein Schwarzweißbild eines Apfels der Sorte „Granny Smith“. Der Antrag wurde bereits einmal abgelehnt, mit der Begründung, dass es sich bei der naturgetreuen Zeichnung eines Apfels um Gemeingut handelt. Somit fehlt es der Bildmarke an der notwendigen Unterscheidungskraft, argumentierte das eidgenössische Institut für geistiges Eigentum im vergangenen Herbst, wie Heise berichtet.

Bild mit Geschichte

Das Bild, welches sich Apple markenrechtlich schützen lassen will, hat eine lange Geschichte und war einst die Marke des von der britischen Rockband „The Beatles“ gegründeten Musiklabels „Apple Corps“. Das Bild des Apfels zierte in den 70er Jahren Platten des Labels. Schon ging das Platten-Label gerichtlich gegen Apple vor, weil sie ihre Markenrechte durch das Apple-Logo verletzt sahen. 

Erst 2007 einigten sich die Unternehmen und Apple bekam auch die Markenrechte für das Schwarzweißbild des Apfels. In vielen Ländern konnte Apple den Markenrechtsschutz für weitere Kategorien ausweiten, unter anderem auch auf jene, die Tonträger abdeckt. 

 

Apple rigoros gegen andere Äpfel

Apple ist bekannt dafür, energisch gegen andere Apfel-Abbildungen vorzugehen. So ging der Tech-Konzern beispielsweise gegen den Rhein-Radweg „Apfel-Route“ vor, musste allerdings eine Niederlage einstecken. Auch der Film „Apple-Man“ war Apple ein Dorn im Auge. Zudem verlor das Unternehmen einen Markenrechtsstreit gegen den Uhrenhersteller Swatch. Hier ging es allerdings nicht um das Apfel-Logo, sondern um den Slogan „THINK DIFFERENT“ (siehe Infokasten).

In der aktuellen Streitigkeit wurden am Freitag zunächst beide Parteien angehört, eine Entscheidung liegt noch nicht vor. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#3 Robert Meyen 2024-03-25 20:19
Das wäre doch mal einer der seltenen Fälle einer böswilligen Anmeldung, denn mit Benutzungswille n ist absolut nicht zu rechnen: [Link von der Redaktion entfernt.]
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#2 Michaela 2023-04-26 22:30
Egal wie groß ein Unternehmen ist, aber so weit darf es NICHT kommen. Eigentlich ein Grund, keine "Apfelprodukte" zu kaufen... Mit Jack Wolfskin gab es vor Jahren ein ähnliches Hickhack. Kaufe seitdem nichts mehr von der Marke.
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#1 gunnar 2023-04-25 08:28
kurz und bündig.
es ist irrsinn was heute alles geschützt werden darf.
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