Irreführung

„Sendung versichern“: Warum diese Warenkorb-Option abmahngefährdet ist

Veröffentlicht: 21.02.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.02.2024
Auf einem braunen Karton klebt der rote Fragile-Sticker

Besonders bei teuren oder zerbrechlichen Produkten kommt es auf eine gute Transportverpackung und die sorgfältige Auswahl des Transportunternehmens an. Deshalb wollen viele Unternehmen nicht auf eine Versendung als versicherte Sendung verzichten. Darf man das jedoch kostenpflichtig an die Kundschaft weitergeben?

Lohnt sich der Extra-Euro?

Kürzlich haben wir in einem Online-Shop folgende Option im Warenkorb gefunden: Gegen einen Aufpreis von einem Euro konnte man im Warenkorb neben weiteren Auswahlfeldern wie einer umweltfreundlichen Verpackung die Option „Sendung versichern“ auswählen. Zur Erklärung gab der Shop dann den Hinweis, dass mit dieser Leistung im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts der Sendung das Abwarten eventueller Nachprüfungen nicht mehr nötig sei. Bei Meldung und Beleg von Verlust oder Beschädigung würde sogleich eine Ersatzlieferung veranlasst.

Screenshot: Sendungsversicherung als Warenkorb-Option

Oft findet man solche Konstellationen in Online-Shops nicht mehr, denn sie sind abmahngefährdet.

Gewerbetreibende tragen Risiko von Verlust und Beschädigung

Bei einem Verbrauchsgüterkauf, d. h. bei einem Kauf einer Privatperson in einem gewerblichen Shop, tragen das Risiko für den Transportweg stets die Shops. Die bestellende Person hat also grundsätzlich nie einen Grund zur Befürchtung, auch wenn das Paket auf dem Versandweg abhandenkommt oder beschädigt wird. Auch wenn sich Online-Händler:innen zur Absicherung einer versicherten Versandart bedienen, dürfen sie diese nicht extra bewerben. Das würde nämlich suggerieren, es handele sich um eine besondere Leistung. Die Transportrisiken sind jedoch ohnehin nie von der bestellenden Person zu tragen und dürfen als Selbstverständlichkeit nicht werblich herausgestellt werden.

Erst recht wäre es somit unberechtigt, für diese Leistung noch eine zusätzliche Gebühr zu verlangen. Damit fällt das Vorgehen des Shops streng genommen schon in die Kategorie „dreist“ aus unserem Format „Dreist oder berechtigt“, denn für einen Euro extra bucht man eine Leistung, die eigentlich schon inklusive ist.

Rechtliche Unstimmigkeiten auf der Website oder im Online-Shop erkennen und beheben? Kein Problem mit dem Legal Check, der automatisierten Rechtsprüfungslösung vom Händlerbund. Das Tool überprüft Webseiten und Online-Shops automatisch auf rechtliche Konformität. Legal Check Lite erkennt die technische Verfügbarkeit und Sicherheit der Website sowie Pflichtangaben wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Co.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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