Büro und Lager getrennt: An welche Adresse geht die Retoure?

Veröffentlicht: 14.05.2024
imgAktualisierung: 03.05.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
14.05.2024
img 03.05.2024
ca. 3 Min.
Ein Großraumbüro wird von massenhaft Paketen geflutet
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Wenn man über eine gewisse Grenze an Verkäufen kommt, hat man ein "richtiges" Lager. Dort sollen bitte auch die Retouren landen. Legal, oder nicht?


Nicht alle Online-Shops haben ihr Versandlager unmittelbar bei ihrer Verwaltung. Genau dieser Punkt führt zu offenen Fragen in der Praxis. Wie ist die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendeadresse zu gestalten, wenn man die Pakete ins Lager und nicht ins Büro geschickt haben möchte?

Gesetz praxisfern wie immer

Je umfangreicher der Betrieb eines Online-Shops ist, desto mehr Platz wird in der Regel für Lagerung und Versand benötigt. Es ist nicht immer möglich, den Verwaltungsstandort und das Logistikzentrum im selben Gebäude unterzubringen. So auch bei unserem Händler, der bislang seine Büroanschrift als Rücksendeadresse in der Widerrufsbelehrung nannte. Doch das soll sich idealerweise ändern. Da wir aber wissen, dass das Gesetz nicht immer logisch aufgebaut ist und sich die Abmahnindustrie über jeden kleinen Fehler freut, wurden wir von dem besorgten Händler gefragt: Darf man auch das Lager als Rücksendeadresse in der Widerrufsbelehrung angeben?

Jein. Das geltende Widerrufsrecht verlangt, dass Verbraucher ihre Rücksendungen an die im Impressum angegebene Adresse, also den Hauptsitz, senden. Punkt. Online-Shops dürfen zwar eine zusätzliche Rücksendeadresse angeben, die Formulierung muss jedoch deutlich machen, dass es sich um eine zusätzliche Möglichkeit handelt, die fakultativ genutzt werden kann.

Beispielformulierung: „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Stelle einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben.“

Kundschaft hat die Qual der Wahl

Obwohl eine zusätzliche Rücksendeadresse angeboten werden kann, ist ihre Nutzung nicht verpflichtend. Es bleibt abzuwarten, ob künftig gesetzliche Änderungen oder gerichtliche Entscheidungen mehr Flexibilität in dieser Hinsicht ermöglichen. Bis dahin müssen sich Online-Shops jedoch an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Rücksendungen auch an anderen Orten, wie etwa in Büros, die sich nicht am Lagerstandort befinden, akzeptieren.

Übrigens: Eine Angabe der Rücksendeadresse erst auf Nachfrage wäre unzulässig.

Antwort und Praxistipp

Die Rücksendung an den im Impressum aufgeführten Hauptsitz wäre der Standard. Waren müssen also dort entgegengenommen werden. Es kann eine zusätzliche Rücksendeadresse angegeben werden, z. B. der Logistikstandort. Umgehen kann man diesen Zwiespalt, indem man ein vorfrankiertes und ausgefülltes Retourenlabel zur Verfügung stellt. Dann wird es der Kundschaft egal sein, wohin die Reise der Retoure geht.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expert/in für: IT-Recht

Veröffentlicht: 14.05.2024
img Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
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