Änderung des ElektroG: Muss sich jeder nun neu registrieren?

Veröffentlicht: 01.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 01.08.2018

Bisher bestanden zehn Gerätekategorien im ElektroG und bestimmte Geräte wurden durch das Gesetz nicht erfasst. Dies ändert sich nun, denn ab dem 15. August 2018 gilt der offene Anwendungsbereich. Dies hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Registrierungen. Was das bedeutet, haben wir uns angeschaut.

ElektroG
© Maxx-Studio/shutterstock.com

Was ändert sich im ElektroG ?

Mit Wirkung zum 15. August 2018 ändert sich der Anwendungsbereich des ElektroG deutlich. Zum einen werden aus den bestehenden zehn Gerätekategorien nun sechs Kategorien. Doch noch wichtiger ist, dass nun das Gesetz ( § 2 ElektroG) für alle Elektrogeräte gilt (Open Scope). Es gilt in Zukunft daher nur noch, das entsprechende Elektrogerät in die entsprechende Kategorie einzuordnen. Für Händler ist diese Änderung äußerst wichtig, denn falls sie auch Hersteller sind, müssen sie nun deutlich mehr Angaben bei der Registrierung machen als vielleicht zuvor.

Warum ist eine Registrierung überhaupt notwendig?

Bevor ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist er verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen. Erfolgt diese Registrierung nicht oder nicht ordnungsgemäß, dürfen diese Geräte nicht in Verkehr gebracht und vertrieben werden. Für Verstöße hält das ElektroG in § 45 eine Strafe bereit, die nicht ohne ist: Jeder Hersteller, der eine Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder fahrlässig begeht, kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Daneben sieht man sich auch der Gefahr abgemahnt zu werden ausgesetzt.

Wie funktioniert es nun?

Eine Registrierung ist nach wie vor notwendig und erforderlich. Und obwohl die Änderungen erst ab dem 15. August 2018 wirksam sind, ist eine Registrierung mit den neuen Gerätearten schon seit dem 01. Mai 2018 möglich – entweder für Geräte, die dann in den offenen Anwendungsbereich fallen oder erstmals in den Verkehr gebracht werden. Ab dem Stichtag werden dann Registrierungen nur noch in den neuen Gerätearten erteilt. Offene Anträge werden automatisch und kostenfrei durch die Stiftung ear umgestellt. Händler müssen in diesem Fall nichts unternehmen. Für bestehende, registrierte Geräte erfolgt eine Überführung in eine neue Geräteart zum 26. Oktober 2018. Auch dies ist erstmal kostenfrei.

Was gilt bei falscher Einteilung?

Da eine große Menge an Registrierungen überführt werden, kann es auch passieren, dass eine Hersteller nicht in der Kategorie auftaucht, in der er stehen muss. Legt man das Gesetz ganz strikt aus, könnte dies zu einem Verbot des Verkaufs führen. Doch Händlern wird auch bei falscher Einteilung der Vertrieb möglich sein, denn es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.Dezember 2018. Händler die die falsche Überführung ändern wollen, können das durch einen Antrag bei der Stiftung ear in die Wege leiten. Diese liefert auch eine Zuordnunghilfe zu den einzelnen Gerätearten. Weitere Fragen zu dem Handel mit Elektrogeräten werden in unseren Hinweisblätter Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten und dem FAQ zum „neuen“ ElektroG beantwortet.

Kommentare  

#5 TT 2018-08-02 23:59
Hallo Redaktion,
dort auf der Seite, sowie auch hier in eurem Beitrag steht nicht erwähnt, was es kostet, wenn die automatische Überführung in die neue Geräteart falsch läuft.
So in meinem Fall. Keine Ahnung nach welchen Parameter diese automatische Überführung funktioniert. So wurde eben das Gerät mit 80g und passend für die Hosentasche in die Kategorie Großgeräte überführt. Für diese Unfähigkeit dies richtig zu machen, kosten mir das ca. 170€. Was auch für vermutlich zwei Mausklicks nicht angemessen ist. Ich halte das für eine bodenlose Unverschämtheit und Abzocke. Und man kann sich nicht wehren. Oder darf man auf Initiative des HB hoffen?

Und eigentlich steht da ja auch: "Erteilte Registrierungen .... automatisch, gebührenfrei... überführt". Und somit ist die ear doch auch verantworlich, wenn deren Überführung nicht funktioniert. :-( :-(
Zitieren
#4 Redaktion 2018-08-02 10:11
Hallo TT,

danke für deine Nachricht. Wir kennen deinen genauen Fall nicht, aber wir bezogen uns in dem Artikel direkt auf die Informationen, die durch die Ear selbst stammen. Diese führt auf: " Erteilte Registrierungen werden am 26.10.2018 automatisch, gebührenfrei in die entsprechende neue Geräteart überführt." Dies auch auf der offiziellen Homepage stiftung-ear.de/.../....
Vielleicht solltest du sie direkt darauf ansprechen.

Viele Grüße
die Redaktion
Zitieren
#3 Steini 2018-08-02 09:20
Alles einfache eine sehr große Abzocke! Was passiert mit dem Geld? Es soll für die Entsorgung sein? Wofür bezahlt man denn schon Gebühren für die Müllabfuhr? Was kommt dann noch- Registrierung für Händler die Obst verkaufen- da die Bananenschale entsorgt werden muss?
Zitieren
#2 Fa. Robur-Stadtstein 2018-08-01 17:49
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Onlinehändler News.de
Ihr habt seit Beginn Eurer Informationstät igkeit wunderbare Arbeit geleistet und dafür erhaltet Ihr ein Dankeschön von mir.
Hier mal ganz was anderes: Die EAR ist eine private Stiftung aus Fürth, ist weder eine GmbH, noch eine AG oder ähnliches. Wieso kann eine solche private Stiftung so tief in das Onlinegeschehen der Händler eingreifen, Änderungen vornehmen. Die EAR ist weder dazu berechtig oder befugt, Onlinehändlern Vorschriften zu machen, noch irgendwelche Strafen anzudrohen. Das ist alleine dem Gesetzgeber, der Bundesregierung Deutschland erlaubt. Ich habe bisher noch kein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zu Gesicht bekommen, worin eine private Stiftung dazu ermächtigt wird, Onlinehändlern vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Gesetze sind alleine Sache der Bundesregierung Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Onlinehändler News.de, schreibt doch mal etwas darüber, wieso sich hier die EAR so toll ins Zeug legt um Händlern nur Schaden zuzufügen.
Zitieren
#1 TT 2018-08-01 14:39
Ich lese, dass die Umstellung der Geräteart kostenlos ist.
Wie kommt es, dass dennoch hierfür ca. 170€ an Gebühren für die Umstellung verlangt werden. Es sollte mein Gerät mit ca. 80g und 10cm Kantenlänge auf Großgeräte umgestellt werden. Für die nun richtige Umstellung soll ich diese Gebühren zahlen.
Tolle Geldmaschine: Man ändert einfach die Kategorien, stellt dabei die automatische Zuordnung beliebig und lässt den Hersteller dann nochmal für die Korrektur zahlen.
Das hält dann zwei Jahre und dann macht man das gleiche wieder.
Von mir aus können die Kategorien umgestellt werden, so oft die wollen, aber verantwortet dann den Aufwand selbst. Verursacher-Pri nzip.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.