Der frühe Vogel

Fehlende Umsatzsteuerbescheinigung: Amazon sperrt Händler für FBA

Veröffentlicht: 09.09.2019 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 09.09.2019
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Ab dem 1. Oktober haften Marktplätze aufgrund von Änderungen im Umsatzsteuergesetz für Umsatzsteuerausfälle ihrer Verkäufer. Diese Neuerungen bergen für Amazon, Ebay und Co. finanzielle Risiken – sie müssen im Zweifel für fehlende Steuern aufkommen. Damit aber auch seitens der Händler abgesichert ist, dass diese ordnungsgemäß ihren Steuerpflichten nachkommen, müssen diese nachweisen, dass sie beim zuständigen Finanzamt registriert sind. Hierfür müssen sie über eine sogenannte Erfassungsbescheinigungen nach Paragraf 22f des Umsatzsteuergesetzes verfügen und diese fristgerecht beim Marktplatz einreichen (wir berichteten)

Diesbezüglich scheint Amazon nun etwas mehr Druck auf Händler auszuüben: So könnten die ersten Amazon-Händler, die diese  Bescheinigung noch nicht hochgeladen haben, keine Fulfilment-by-Amazon-Services mehr nutzen, so Brancheninsider Andreas Roth von der Amazon-Agentur Seller Support gegenüber Onlinehändler-News. 

Es ist zu erwarten, dass Amazon ab dem 1. Oktober Händlerkonten komplett sperrt, wenn die Bescheinigung bis dato nicht hochgeladen ist. Auch Ebay kündigte diesbezüglich Sperrungen an

MyMuesli schreibt 2018 rote Zahlen

Müslihersteller MyMuesli wollte im Jahr 2018 theoretisch einen Gewinn (Ebitda) von plus 3,5 Millionen Euro schaffen – allerdings läge dieser nun „leider deutlich unter den Planwerten“, zitiert Gründerszene aus dem Geschäftsbericht des Unternehmens: So lag der Ebitda mit minus 418.000 Euro in den roten Zahlen. Grund für das Ergebnis sei, dass die MyMüsli-Filialen weniger Geld eingebracht hätten, als erwartet. Hier könnte es künftig zu Filialschließungen kommen, heißt es in der Meldung. Den Umsatz steigerte MyMüsli um 5 Prozent auf 59,6 Millionen Euro. Für 2019 nehmen die Gründer ein Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich an.

US-Staatsanwälte ermitteln gegen Facebook

In den USA untersuchen aktuell Staatsanwälte diverser US-Bundesstaaten, inwieweit Facebook mit seiner Marktmacht den Wettbewerb „ersticke“, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Gleichsam werde geprüft, ob Daten von Verbrauchern missbraucht worden seien und „ob durch das Geschäftsgebaren der Internet-Plattform die Wahlmöglichkeiten von Konsumenten eingeschränkt und außerdem die Werbekosten in die Höhe getrieben werden“. 

Innerhalb von Facebook hätten Nutzer viele Optionen, so Facebook-Manager Will Castleberry: „Wir sind überzeugt, wenn wir keine Innovationen mehr anbieten, die Nutzer leicht unsere Plattform verlassen können“. Der Social-Media-Konzern wolle mit den Staatsanwälten zusammenarbeiten. Auch hierzulande hat das Bundeskartellamt den US-Konzern in Bezug auf die Zusammenführung von Nutzerdaten im Visier. 

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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