Im Sommer kündigte Amazon einige weitreichende Änderungen auf dem Marktplatz an. Unter anderem gewährt der Konzern seit dem 16. August eine 30-Tage-Frist, wenn das Händlerkonto suspendiert wurde. Das heißt, dass der Händler – in bestimmten Fällen – einen Monat Zeit hat, etwaige Probleme zu beheben, um die endgültige Löschung des Kontos zu verhindert. So weit, so gut. Doch scheinbar hält sich Amazon nur unzureichend an die eigenen Versprechungen. Offenbar fand sich in den Formulierungen von Amazon ein Haken, auf den niemand vorbereitet war.
Zunächst einmal sind bestimmte, besonders schwere Fälle ohnehin von der Gnadenfrist ausgeschlossen, etwa wenn es um illegale Aktivitäten oder gefährliche Produkte geht. Bis zum 16. August aber konnte Amazon laut der eigenen Geschäftsbedingungen auch andere, weniger schwere Fälle ohne Vorwarnung vom Marktplatz „entfernen“. Das sollte nun eigentlich nicht mehr funktionieren und wurde weitgehend wohlwollend aufgenommen.
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