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Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:
- Zalando will mehr Transparenz zur Berechnung von DSA-Gebühren
- Unternehmen verlagern die Produktion zurück nach Europa
- Privathaushalte haben ein höheres Privatvermögen
Zalando wehrt sich erneut gegen Regulierungsvorschriften der EU-Kommission. Mit der Einführung des Digital Services Act (DSA) wurde der Online-Modehändler als große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOP) eingestuft. Dies verpflichtet Zalando unter anderem zur Zahlung einer jährlichen Gebühr, die sich nach der Anzahl der durchschnittlichen aktiven Nutzer:innen pro Monat berechnet. Bereits im Juni des letzten Jahres klagte Zalando gegen die Einstufung als VLOP. Strittig war unter anderem, inwieweit die Plattform dazu beitrage, dass Verbraucher:innen ein gesellschaftlicher Schaden entstünde, etwa durch die Verbreitung rechtswidriger Inhalte. Zalando argumentiere, dass man die Angebote von Markenpartner:innen jedoch streng kontrolliere.
In der aktuellen Klage geht es nun um die Berechnung der Gebühren anhand der Nutzerzahlen, deren Höhe Zalando und die EU-Kommission unterschiedlich interpretieren. So würden in die EU-Berechnung auch Besucher:innen der Einzelhandelsgeschäfte einkalkuliert, obwohl diese nicht unter den DSA fallen würden. Der Kommission zufolge würde die Kundschaft eine solche Trennung jedoch nicht vornehmen.
Zalando hatte die Kommission förmlich ersucht, ihre Berechnung der monatlichen Nutzerzahlen offenzulegen. Da diese „unzureichend“ ausgefallen seien, entschied sich Zalando für die Klage. „Während wir mit dieser Klage nicht die Höhe der Gebühr selbst anfechten, sind wir der Meinung, dass wir ohne klare und transparente Informationen über die verwendete Berechnungsmethode deren Richtigkeit oder Fairness nicht überprüfen können“, führt Lena Wallenhorst, SVP Corporate Governance und General Counsel bei Zalando, laut Fashionunited aus. Die Zahl der „aktiven Empfänger:innen eines Dienstes“ sei Grundlage sowohl für die Berechnung der Gebühr als auch für die VLOP-Bezeichnung – und deshalb wolle man Klarheit darüber, welche Berechnungsmethode die richtige sei. „Da wir nicht der Meinung sind, dass wir in die VLOP-Kategorie gehören, sind wir auch nicht der Meinung, dass eine Gebühr von uns erhoben werden sollte“, so Wallenhorst.
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Scheint schon etwas älter zu sein, da es mit Sicherheit nicht mehr zutrifft...
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