Jetzt noch mehr Zuschüsse bei der Überbrückungshilfe III

Veröffentlicht: 07.04.2021
imgAktualisierung: 07.04.2021
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Lesezeit: ca. 3 Min.
07.04.2021
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Geldscheine und Münzen
© Mabeline72 / Shutterstock.com
Die Bundesregierung bessert bei den Coronahilfen nach. Es gibt jetzt einen Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen.


Die Bundesregierung erhöht die Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Gerade für die Unternehmen, die am stärksten von der Krise getroffen wurden, werden die finanziellen Hilfen erweitert.  

Künftig können bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Außerdem wird ein ganz neues Hilfsinstrument eingeführt: der Eigenkapitalzuschuss. Und auch an anderen Stellen bessert die Regierung noch einmal nach. 

Eigenkapitalzuschuss: Mehr Geld für stark betroffene Unternehmen 

Wer im Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III, also von November 2020 bis Juni 2021, einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten erleiden musste oder muss, hat Anspruch auf den neuen Eigenkapitalzuschuss. Der soll für Entlastung für Unternehmen sorgen, die in der Krise große Teile ihrer Rücklagen aufbrauchen mussten. 

Der Eigenkapitalzuschuss orientiert sich an dem Betrag, den Unternehmen im Rahmen der regulären Überbrückungshilfe III erhalten. Wer im dritten Monat mehr als 50 Prozent Umsatzeinbruch verzeichnet, erhält einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent der Förderung aus der Überbrückungshilfe III. Im vierten Monat erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent, ab dem fünften Monat sind es sogar 40 Prozent. 

Dieser Eigenkapitalzuschuss wird dann für Unternehmen zusätzlich zur regulären Förderung aus der Überbrückungshilfe III gewährt und ausgezahlt. 

100 Prozent Fixkostenerstattung

Und auch bei den regulären Fördersätzen der Überbrückungshilfe III wird nachgebessert. Bisher konnten Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent nur bis zu 90 Prozent ihrer förderfähigen Fixkosten erstattet bekommen. Die Förderung wird in diesen Fällen jetzt auf bis zu 100 Prozent erhöht. 

Weitere Verbesserungen für Antragsteller

Die Bundesregierung schafft außerdem noch andere Verbesserungen für Unternehmen, die die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen müssen. Antragsteller können künftig in Härtefällen auch alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 angeben, die sich von den bisherigen Vorgaben unterscheiden. 

Eine weitere wichtige Veränderung: Künftig dürfen auch junge Unternehmen die Überbrückungshilfe beantragen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Bisher galt der 30. April 2020 als Stichtag. 

Unternehmen und Solo-Selbstständige erhalten außerdem ein nachträgliches Wahlrecht bei der Schlussabrechnung, ob sie nach den Regeln der Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III abrechnen wollen. Die Bundesregierung verspricht sich davon, dass „die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt“ werden kann.

Die verschiedenen Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung waren auch das Thema in der neuesten Folge (03/21) des Podcasts von OnlinehändlerNews. In der Folge geht es darum, welche Hilfsprogramme aktuell überhaupt noch beantragbar sind, wer Anspruch darauf hat und warum es so viel Betrug rund um die Hilfen gibt. 

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Wack
10.04.2021

Antworten

Hallo, und wo ist die Hilfe für Selbständige im Nebenerwerb. Die gehen leer aus. Auch wenn man mit seinem Verdienst aus dem Angestellenjob seine Unkosten für das Geschäft nicht zahlen kann. Ich bin so enttäuscht, alle Eltern, alle Hartzer - alle bekommen Zuschüsse....
Ich frage mich nach welchem Gerechtigkeitsp rinzip die Politik entscheidet. Sie haben ja Ihren monatlichen Verdienst sicher. Ich kann aber meine Unkosten im Geschäft nicht mit meinem Gehalt decken.
Das interessiert die Politik aber leider nicht. Einzelschicksale.

Mit besten Grüßen
Wack
Kael
08.04.2021

Antworten

Hallo....

Gilt das nur fuer von der Schliessung direkt Betroffene ?

Danke

________________________
Antwort der Redaktion:

Hallo,

nein, die Überbrückungshi lfe III steht nicht nur Unternehmen offen, die von Schließungen betroffen sind. Voraussetzung sind u.a. monatliche Umsatzeinbrüche im Vergleich zu 2019 von mind. 30 Prozent.

Beste Grüße
die Redaktion
VH
08.04.2021

Antworten

Hallo!
Danke für die Antwort, aber sie hat nichts mit meiner Frage zu dem Eigenkapitalhil fen zu tun... ;-)
________________________
Antwort der Redaktion:

Hallo VH,

entschuldige, da ist etwas durcheinander gegangen. Vielleicht hilft dir die Antwort zur Kurzarbeit ja aber auch irgendwann mal weiter ;-)

Es gibt bisher noch keine Erkenntnisse dazu, ob es zusammenhängend e Monate sein müssen für den Eigenkapitalzus chuss. Das FAQ der Bundesregierung zur Überbrückungshi lfe III ist noch auf dem Stand vom 24. März. In den nächsten Tagen sollten hier hoffentlich neue Informationen veröffentlicht werden.

Beste Grüße
die Redaktion
Elke Deutschländer
07.04.2021

Antworten

Was passiert mit bereits versandten Überbrückungshi lfe III Anträgen?
Wird hier automatisch der höhere Erstattungssatz bewilligt oder muss man einen neuen Antrag senden oder bis zur Schlussabrechnu ng abwarten?

Danke für eine schnelle Antwort und beste Grüße
______________________
Antwort der Redaktion:

Hallo Frau Deutschländer,

dazu liegen uns noch keine Informationen vor. Am besten Sie richten diese Frage an die Service Hotline der Bundesregierung für prüfende Dritte: .../kontakt.html

Beste Grüße
die Redaktion
VH
07.04.2021

Antworten

Hallo!
zusammenhängende Monate? Oder reichen auch November, Januar und März z.B. ?
Gibt es dazu schon Erkenntnisse?
Beste Grüße!

________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo VH,

die Monate müssen nicht zusammenhängend sein. Wer Beispielsweise im Juni und November jeweils in 100 Prozent Kurzarbeit war, bekommt seinen Urlaub entsprechend um 2/12 gekürzt.

Mit besten Grüßen
die Redaktion