Der frühe Vogel

Wurde Artikel 13 aus Versehen durchgewunken?

Veröffentlicht: 28.03.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 28.03.2019

Wurde die umstrittene EU-Urheberrechtsreform versehentlich durchgewunken? Wie t3n.de berichtet, deuten darauf jedenfalls die Korrekturlisten aus dem EU-Parlament hin. So sollen zehn Abgeordnete angegeben haben, fälschlicherweise gegen mögliche Änderungsanträge zu den Artikeln 13/17 (Uploadfilter) und 11/15 (Leistungsschutzrecht) gestimmt zu haben.

Das Prekäre: Mit nur fünf Stimmen Unterschied war abgelehnt worden, über Änderungsanträge abzustimmen. Bei einer korrekten Abstimmung wären die Änderungsanträge demnach zur Abstimmung gekommen und hätten das Ergebnis am 26. März doch anders aussehen lassen können. In den sozialen Medien war nach der Entscheidung für die umstrittene Reform kritisiert worden, dass keine Änderungsanträge zugelassen wurden.

Dass die Abgeordneten aber tatsächlich „versehentlich“ falsch abgestimmt haben, bezweifelt derweil Julia Reda von der Piratenpartei, eine der schärfsten Kritikerinnen der Reform. „Ich bezweifle, dass die sich alle vertan haben“, schreibt sie auf Twitter. „Vermute eher, dass einige nicht die Verantwortung für das Ergebnis ihres Handelns tragen wollen.“ An dem Abstimmungsergebnis werden die Korrekturen nichts ändern – die Urheberrechtsreform ist beschlossen.

Einziger Hoffnungsschimmer für die Gegner der Reform: Der EU-Rat muss noch bestätigen. Da habe die deutsche Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag auf den Verzicht auf Uploadfilter geeignet hat, die Möglichkeit, ihre Zustimmung zurückzuziehen. Der EU-Rat kann die umstrittene Reform also noch kippen.

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