Gerichtsdokumente

Google verschleiert Verfolgung im Inkognito-Browser

Veröffentlicht: 28.09.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 24.06.2022
Inkognito-Modus Chrome

Im Inkognito-Modus des Browsers fühlen sich die Nutzer sicher, weil sie davon ausgehen, dass ihre Internetnutzung nicht aufgezeichnet wird. Direkt nach dem Schließen des Browsers, so die Annahme, werden Browserverlauf, Cookies oder Formulareingaben gelöscht. Dem ist allerdings nicht immer so: Google wird vorgeworfen, das Nutzerverhalten auch im privaten Modus zu verfolgen. Im Juni 2020 wurde eine Klage gegen Google eingereicht, in der genau deswegen fünf Milliarden US-Dollar Schadenersatz gefordert werden.

Google weist die Schuld von sich und argumentiert damit, dass schon im Startbildschirm des Inkognito-Modus deutlich werde, dass trotzdem Daten gesammelt werden. In welchem Ausmaß, ist den Nutzern aber nicht klar. Die Frage ist, ob der Modus das Prädikat „privat“ überhaupt verdient. Gerichtsdokumente legen nun nahe, dass der Konzern wohl schauen wollte, wie lange er damit durchkommt. Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge wurde CEO Sundar Pichai schon 2019 davor gewarnt, den Begriff „privat“ für die Inkognito-Modus zu nutzen.

Bloß nicht „ins Rampenlicht“

In den Gerichtsdokument heißt es, Pichai sei bereits 2019 darüber informiert worden, „dass Incognito nicht als ‚privat‘ bezeichnet werden sollte, da dies ‚das Risiko birgt, bekannte Missverständnisse über den Schutz, den der Incognito-Modus bietet, zu verschärfen‘“, heißt es bei Reuters. Pichai wiederum habe sich daraufhin dennoch dazu entschlossen, den Inkognito-Modus durch etwaige Änderungen „nicht ins Rampenlicht“ zu bringen und weiter so zu verfahren wie bisher.

Google rechtfertigt sich damit, dass es sich bei den in den Gerichtsdokumenten zitierten Nachrichten um „E-Mails, die sich auf unzusammenhängende Berichte aus zweiter und dritter Hand beziehen“ handele, die falsch wiedergegeben seien. Google-Vizepräsident Brian Rakowski sagte in einer Befragung dagegen aus, dass das, was Google im Inkognito-Modus als „privat“ bezeichnete, sich nicht unbedingt mit dem decke, was die Nutzer damit meinen. Googles Anwälte erklärten daraufhin, dass Begriffe wie „privat“, „anonym“ oder „unsichtbar“ mit dem richtigen Kontext „superhilfreich“ bei der Erklärung des Inkognito-Modus seien.

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