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Ido fordert wieder gehäuft Vertragsstrafen ein

Veröffentlicht: 07.10.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe

In letzter Zeit kommt es wieder gehäuft vor, dass der berüchtigte Ido Verband Vertragsstrafen geltend macht. Ido beschäftigt sich gerade also nicht nur damit Abmahnungen zu verschicken und zur Unterschrift der mitgelieferten Unterlassungserklärung aufzufordern. Nun werden die angedrohten Vertragsstrafen auch eingefordert. Doch was hat es eigentlich mit diesen Vertragsstrafen auf sich und wie sollte man im besten Falle reagieren, wenn derartige Post ins Haus fliegt?

Zuerst kommt die Abmahnung

Am Anfang des ganzen Problems steht immer eine Abmahnung. Bekommt ein Unternehmer eine Abmahnung, wird ihm meist ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. Eine solche Abmahnung wird entweder durch einen konkurrierenden Mitbewerber ausgesprochen oder durch einen entsprechend legitimierten Verband oder Verein. Ob der Ido Verband ebenso zu den legitimierten Verbänden gehört, darüber lässt sich streiten. 

Die Abmahnung selbst ist aber oftmals gar nicht das eigentliche Problem, belaufen sich die Kosten einer Ido-Abmahnung „nur” auf rund 230 Euro. Kompliziert wird die ganze Sache durch die mitgeschickte Unterlassungserklärung, welche bei Unterzeichnung einen Vertrag zwischen beiden Parteien darstellt und weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen kann. Grundsätzlich gilt: Wer einmal eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, ist ein Leben lang an deren Inhalt gebunden. Man sollte also sehr gut überprüfen, was man da unterschreibt. 

Vertragsstrafen werden konsequent eingefordert

Wird die Unterlassungserklärung unterzeichnet und der zur Unterlassung Verpflichtete hält sich an die Vorgaben der Unterlassungserklärung, hat er nichts zu befürchten. Wiederholt er allerdings den abgemahnten Fehler, droht die Zahlung einer, mitunter sehr hohen, Vertragsstrafe. Mit der Unterschrift unter der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte im Wiederholungsfall die festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen. 

Die in der Unterlassungserklärung angekündigte Vertragsstrafe dient dem Abmahner also dazu, im Falle eines erneuten gleichgearteten Verstoßes, den Abgemahnten finanziell in die Pflicht zu nehmen. Und der Ido Verband spricht nicht nur leere Drohungen aus, sondern fordert die Strafen, wie in den aktuellen Fällen, auch konsequent ein. 

Nicht selten werden Strafen im fünfstelligen Bereich geltend gemacht. Aber Unterlassungserklärungen lassen sich auch wegen Täuschung anfechten. Gerade die Abmahnungen des Ido Verbands und die damit einhergehenden Unterlassungserklärungen wurden in der Vergangenheit schon des Öfteren von den Gerichten als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen

Vor der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollte sich daher besser Rat von erfahrenen Juristen eingeholt werden, um solche kostspieligen Vertragsstrafen zu vermeiden. Es gilt daher die Abmahnung ernst zu nehmen, aber nicht überstürzt zu handeln. Vorschnelle Reaktionen, in Bezug auf die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung, sollten unbedingt vermieden werden. Die Abmahnung zu ignorieren ist allerdings ebenfalls keine Lösung. 

Eine Unterstützung dafür bietet der Händlerbund an: Mitglieder können eine erhaltene Abmahnung mithilfe des Abmahnungsuploads hochladen und die erfahrenen Juristinnen und Juristen prüfen anschließend den Sachverhalt, inwieweit die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und ob die Unterlassungserklärung unterschrieben werden sollte oder nicht.

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