Datenschutz

Google-Fonts-Abmahnung: Webseitenbetreiber dreht den Spieß um

Veröffentlicht: 05.04.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 05.04.2024
Virtuelles Hausverbot

Die Google-Fonts-Abmahnwelle vor rund 1,5 Jahren machte nicht nur in Deutschland die Runde. Auch in Österreich wurden zahlreiche Webseitenbetreiber:innen abgemahnt, weil sie Google-Fonts auf ihrer Seite eingebunden hatten. Dahinter steckte in zahlreichen Fällen eine gewisse Frau Z., die von dem Anwalt Marcus Hohenecker vertreten wurde. Ähnlich wie die deutschen Massenabmahner, scheiterten die beiden allerdings mit einigen Abmahnungen vor Gericht. Am Ende ermittelte sogar die Staatsanwaltschaft gegen das Duo. 

Hotelier wehrt sich

Ein Hotelier, der ebenfalls eine Abmahnung von Frau Z. erhalten hatte, wehrte sich auf eine andere Art gegen die Forderung, wie Heise berichtete. In der Abmahnung, die er von Frau Z. erhielt, heißt es, die Verletzung des Datenschutzrechts bereite ihr Unwohlsein. Um das zu verhindern, hat der Hotelier ihr verboten, seine Webseite zu besuchen. Und ordnete das ganze sogar gerichtlich an. 

Denn damit eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann, forderte der Hotelier Z. in einem anwaltlichen Schreiben dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die Webseite nicht mehr zu besuchen. Als die Abmahnerin nicht auf das Schreiben reagierte, landete der Fall vor Gericht. Das Gericht war aufseiten des Hoteliers und entschied, dass die Abmahnerin die Hotel-Webseite nicht mehr aufrufen darf. Ihr wurde quasi ein virtuelles Hausverbot erteilt. 

Abmahnerin legt Rechtsmittel ein

Der Abmahnerin ist es wohl allerdings ziemlich wichtig, genau diese Webseite zu besuchen, denn ihr Anwalt kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Das Gericht stützte sich auf den österreichischen Paragrafen zum Hausverbot im „realen Leben“. Der erlaubt es Eigentümern, Dritte von der Nutzung des Eigentums auszuschließen, wenn es nicht ein monopolartiger Anbieter ist, auf dessen Nutzung man angewiesen ist – etwa der einzige Stromanbieter oder die einzige Apotheke im Ort. Dass diese Ausnahme bei der Webseite eines Hotels in Kärnten zu Anwendung kommt, ist also eher unwahrscheinlich. 

Die Ansprüche, die Frau Z. wegen der Einbindung von Google Fonts gegen den Hotelier erhoben hat, wurden übrigens allesamt im Verfahren fallen gelassen. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.