Angaben zum Handelsregistereintrag fehlen

Wieder Abmahngefahr auf Ebay: Neuer Anzeigefehler im Impressum aufgetaucht (Update)

Veröffentlicht: 08.04.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 23.04.2024
Ebay auf Smartphone

Händler:innen auf Ebay scheinen es zurzeit schwer zu haben, rechtssicher auf dem Marktplatz Geschäfte zu machen. Bereits vor wenigen Wochen kam es zu Problemen bei der korrekten Darstellung der Impressen zahlreicher Händler:innen (wir berichteten).  Aufgrund dessen mussten Betroffene umgehend aktiv werden und die fehlenden Angaben ergänzen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Abmahnung zu kassieren. Ebay bestätigte uns damals, dass die technischen Probleme nach kurzer Zeit behoben wurden.

Nun gibt es wohl aber erneut Darstellungsprobleme in den Impressen. Wir haben uns angeschaut, wo diesmal der Teufel im Detail steckt und bei Ebay nachgehakt.

Handelsregistereintrag plötzlich verschwunden

Das wird einigen aus der jüngsten Vergangenheit bekannt vorkommen: Obwohl alle rechtlich notwendigen Angaben im Impressum richtig hinterlegt wurden, fehlen manche Daten plötzlich. Betraf es beim letzten Mal noch Einzelheiten zur Anschrift wie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, sind jetzt die Angaben zum Handelsregistereintrag nicht mehr auffindbar. Das gilt sowohl für das Registergericht als auch die Registernummer. 

Waren damals vor allem Einzelunternehmen betroffen, sollten jetzt vorwiegend juristische Personen, also beispielsweise eine GmbH oder AG, achtsam sein und die Augen offen halten.

Achtung Abmahngefahr: Unvollständiges Impressum ergänzen

Händler:innen müssen also notgedrungen wieder aktiv werden und überprüfen, ob sie von der Problematik betroffen sind. Die fehlenden Angaben sollten umgehend ergänzt werden, da es sich um Pflichtangaben handelt und daher bei Unvollständigkeit eine große Abmahngefahr besteht – auch wenn die Händler:innen selbst für das Problem gar nichts können.

Das gilt besonders für diejenigen, die in der Vergangenheit bereits eine Abmahnung wegen fehlender oder fehlerhafter Impressumsangaben erhalten und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Dann kann eine Vertragsstrafe fällig werden.

Selbst aktiv werden ist notwendig

Zwar können die technischen Darstellungsprobleme nicht von den Händler:innen selbst behoben werden. Sie können jedoch die fehlenden Angaben in den Ebay-Einstellungen zum Impressum im Feld „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ hinzufügen. Von der Aufnahme des vollständigen Impressums in den Artikelbeschreibungen – wenn auch nur vorübergehend – ist abzuraten, da ein solches Vorgehen gegen die Richtlinien von Ebay verstoßen würde. 

Wie Ebay die erneut aufgetretene Problematik begründet, ist aktuell unklar. Wir haben den Marktplatz um eine Stellungnahme gebeten.

Update vom 15.04.2024:

Wie Ebay uns nun mitgeteilt hat, konnte das Problem bei der Ausspielung der Impressen bislang noch nicht identifiziert werden. Der Marktplatz arbeite jedoch aktuell „mit Hochdruck“ daran, eine Lösung dafür zu finden. Als Zwischenlösung bestätigte Ebay uns jedoch die Möglichkeit, wie von uns empfohlen, dass betroffene Händler:innen die fehlenden Informationen manuell im Impressum im Feld „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ ergänzen sollen.

Sobald die Probleme behoben worden sind, werden wir an dieser Stelle darüber informieren. 

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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