Händler müssen aktiv werden

Achtung Abmahngefahr: Ebay stellt das Impressum nicht korrekt dar (Update)

Veröffentlicht: 12.03.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 13.03.2024
Ebay auf Smartphone vor Ebay-Schriftzug

Auf Plattformen zu verkaufen, wird Händler:innen nicht immer ganz einfach gemacht. Da können sich die Verkäufer:innen noch so sehr bemühen, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten, wenn ihnen die Plattform einen Strich durch die Rechnung macht und notwendige Informationen, wie beispielsweise die Widerrufsbelehrung oder die AGB, nicht korrekt angezeigt werden. 

Wie uns nun bekannt wurde, besteht ein solches Problem gerade auch auf Ebay, wo die Impressen zahlreicher Händler:innen seit einigen Tagen nicht mehr richtig ausgespielt werden. Wir sind der Sache auf den Grund gegangen. 

Impressen nur unvollständig ausgespielt

Die Angabe des Impressums ist auf Plattformen genauso Pflicht wie im eigenen Online-Shop. Dieses sollte entsprechend den rechtlichen Anforderungen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Darüber hinaus muss es alle notwendigen Informationen vollständig enthalten. 

Das Problem aktuell auf Ebay: Die Impressen mehrerer aktiver Händler:innen werden seit vergangener Woche nicht mehr richtig angezeigt. Der Name und die Kontaktdaten werden zwar weiterhin ausgespielt, allerdings fehlen die Daten zur Anschrift wie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Lediglich das Land wird noch angegeben. Die Angabe der vollständigen Anschrift ist jedoch zwingend erforderlich. 

Nach aktuellem Kenntnisstand sind davon nur die Impressen von Einzelunternehmen betroffen, nicht aber die von juristischen Personen (wie etwa eine GmbH). 

Ebay-Impressum: Händler:innen müssen aktiv werden

Ein unvollständiges Impressum birgt eine hohe Abmahngefahr, weshalb Händler:innen unbedingt überprüfen sollten, ob sie von den Problemen betroffen sind. 

Das Problem kann nur von der Plattform selbst gelöst werden. Händler:innen haben jedoch bis dahin die Möglichkeit, die Angaben zur Anschrift in den Ebay-Einstellungen zum Impressum im Feld „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ zu ergänzen. Das ist der Platz, an dem auch die Informationen zur OS-Plattform angegeben werden.

Nicht zu empfehlen ist es, das vollständige Impressum in den Artikelbeschreibungen aufzunehmen. Das entsprechende Vorgehen würde sonst gegen die Richtlinien von Ebay verstoßen. 

Wir haben Ebay zur aktuellen Problematik angefragt. Sobald wir Antworten erhalten haben, werden wir über diese informieren.  

Update vom 13.03.2024:

Ebay hat uns inzwischen mitgeteilt, dass die Fehler bei der unvollständigen Anzeige der Impressen auf einem technischen Problem beruhten. Seit gestern Abend soll dieses aber behoben sein und die Impressen wieder korrekt ausgespielt werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Julia Petronis

Kommentare  

#7 Stefan 2024-03-13 15:24
LOL irgendwann kann man Deutschland umbenennen in Abmahnland hahahaha
Zitieren
#6 DA 2024-03-13 14:49
uns reichts. Wir haben die Unternehmensans chrift als Bestandteil des Blocks rechtliche Informationen nun dauerhaft eingetragen. Dazu den Kopf der AGB ergänzt.

Irgendeiner merkt das, mahnt ab und wir ziehen wieder den Kürzeren, weil ebay macht was es will.

Und die Impressen von ausländischen Verkäufern sind auch unter aller S..., aber das ist dann egal.
Zitieren
#5 die Redaktion 2024-03-13 13:33
Hallo liebe Leser und Leserinnen,

wir wollen euch kurz darauf aufmerksam machen, dass wir zum einen ein Update von Ebay haben. Es handelte sich bei dem Anzeigefehler um ein technisches Problem, was mittlerweile behoben wurde.

Zum anderen wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass die deutschen Gerichte nicht proaktiv gegen Unternehmen vorgehen können und dürfen. Das lässt der Grundsatz der Gewaltenteilung nicht zu.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Zitieren
#4 Platz 2024-03-13 12:56
Auf dem Desktop wird es bei mir richtig angezeigt.
Ich stimme Andreas zu. Die Gerichte sollten die Plattformen bei solchen Fehler abmahnen.
Zitieren
#3 Dirk 2024-03-13 11:08
In der Desktop-Ansicht scheint alles normal und vollständig angezeigt zu werden. Unter der Artikelbeschrei bung gibt es den Block "Rechtliche Informationen des Verkäufers", wo die vollständige Adresse und die Kntaktinformati onen (Email und Telefon) hinter einem Link. darunter der Link zu den vollständigen AGB.

Recht kritisch - um nicht zu sagen fragwürdig - finde ich die Umsetzung mobil bzw. in der Ebay-App - dort muss man lange suchen. Zwischen diversen Anzeigen für fremde Artikel (und ich wundere mich seit Jahren, warum die Ebay-Umsätze zurückgehen, wenn IN MEINEM ANGEBOT massiv für die Konkurrehz geworben wird...)
verbigt sich das Impressum hinter im Block "Info zu diesem Verkäufer" hinter dem unscheinbaren Link "Angemeldet als gewerblicher Verkäufer". Hier findet sich dann Adresse, Kontaktmöglichk eiten und AGB.
Allerdings würde ich als Privatmann unter der einem Link "Angemeldet als gewerblicher Verkäufer" eher eine Erläuterung erwarten, WAS ein gerwerblicher Verkäufer ist - und nicht das Impressum.

Allerdings schafft das Feld „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ hier auch keine Abhilfe - denn diese Infos verbergen sich ebenfalls hinter dem besagten Link.

Ist jedenfalls nicht wirklich einfach zu finden.

Aber es ist ja letztendlich auch das Geschäftsmodell der großen Plattformen, dass sie nicht wirklich transparent darstellen wollen, woher die Ware kommt und wo der Lieferant sitzt, weil das den Käufer ja abschrecken könnte.
Zitieren
#2 Birgit 2024-03-13 09:56
Also bei uns wird alles korrekt angezeigt !
Zitieren
#1 Andreas 2024-03-12 13:02
Hallo,

dann sollten die Gerichte mal gegen Ebay vorgehen, so dass nicht immer die Händler die Geschädigten sind.
Weiter wird es langsam mal Zeit, dass solche Abmahnungen gar nicht mehr zugelassen werden.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.