Wie Dawanda mit einer Strafanzeige gegen IDO-Abmahnungen vorgehen will

Veröffentlicht: 17.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.04.2018

Obwohl der Ido Verband nach eigenen Angaben eine Fülle von Leistungsangeboten für einen fairen Wettbewerb zur Verfügung stellt, stößt die rege Abmahntätigkeit vielen Händlern – insbesondere Dawanda-Händlern und Händlerinnen sauer auf. Der Marktplatz selbst sucht nun Gehör bei den Strafverfolgungsbehörden und stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln.

Hinter Gittern
© Kaspars Grinvalds / Shutterstock.com

Ido Verband ohne Herz für Dawanda-Händler

Der Ido Verband ist mit seiner regen Abmahntätigkeit immer wieder Gast auf unserem Informationsportal. Seit Mitte des letzten Jahres trifft es insbesondere Händlerinnen und Händler, die bei Dawanda tätig sind. Die Gründe für die Abmahnungen bei Dawanda sind nicht neu oder Dawanda-spezifisch, sondern beziehen sich auf eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Auch fehlende Informationen in den AGB tauchen in den uns vorliegenden Dawanda-Abmahnungen auf.

Dawanda geht gegen Abmahnunwesen vor

Für Dawanda selbst sind die Abmahnungen jedoch nicht mehr hinnehmbar, da sie im Falle der Ido-Abmahnungen „unangemessen und exzessiv“ zum Einsatz kommen. Wie der Online-Marktplatz für Handgemachtes und Unikate Anfang April in einer Pressemitteilung mitteilte, habe man sich zum Ziel gesetzt, den missbräuchlichen Abmahnungen Einhalt zu gebieten. Deshalb habe Dawanda am 16. März 2018 bei der Staatsanwaltschaft Köln mit einer eigenen Strafanzeige beantragt, das Verhalten des IDO einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Auf Anfrage teilte uns Dawanda mit, dass man besonders bei den Abmahnkosten ansetzen wolle. „Der IDO behauptet, die in Rechnung gestellten Kosten (195,00 € zzgl. MwSt.) würden einen Teil der durch die Abmahnung entstandenen Kosten darstellen. Diese Aussage gilt es jedoch zu überprüfen. Unter Einbeziehung der Anzahl der Mitglieder, der Anzahl der Abmahnungen sowie der geschätzten Ausgaben und Einnahmen des IDO geht unser Anwalt davon aus, dass der tatsächlich auf eine Abmahnung entfallende Kostenbetrag vielfach geringer ist“, so Claudia Helming, Gründerin und Geschäftsführerin von Dawanda.

Tatsächlich haben bereits andere Betroffene die Höhe der Abmahnkosten angegriffen. So hat das Landgericht Leipzig eine Klage des Ido Verbandes auf Erstattung von Abmahnkosten abgewiesen, weil man die Höhe der Abmahnkosten nicht schlüssig begründen konnte (Urteil vom 30.04.2014, Az.: 01 HK O 32/14). Durchgesetzt hat sich das Urteil bei anderen Gerichten jedoch noch nicht, weshalb diese weiterhin in Rechnung gestellt werden. Begünstigt wird dies durch den fliegenden Gerichtsstand, nach dem der Abmahner ein wohlwollendes Gericht wählen kann. Das Landgericht Leipzig wird für den IDO-Verband daher kaum zur Wahl stehen.

Darf der Ido Verband immer noch abmahnen?

Auch, ob der Ido Verband überhaupt (noch) abmahnen darf, wurden wir bereits mehrere Male gefragt und sind der Frage hier schon ausführlich auf den Grund gegangen. Bislang konnte man dem Verband die Berechtigung zur Abmahnung jedoch nie oder nicht vollständig versagen. „Nach unserem Kenntnisstand gab es bisher kein Gerichtsverfahren, in dem die Mitgliederliste als Beweismittel streitig gestellt wurde. Und genau das streben wir in unseren Musterprozessen an“, so Claudia Helming weiter. 

Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens

Dawanda unterstützt außerdem eine Händlerin in ihrem Vorhaben, eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens herbeizuführen. Auch der Händlerbund hat bereits mehrfach darüber berichtet und seine Leser und Mitglieder zur Zeichnung der Petition ermutigt.

Achtung: Händler, die nun ebenfalls vorhaben, strafrechtlich gegen den Ido Verband vorzugehen, seien jedoch vor voreiligen oder unüberlegten Schritten gewarnt. Betroffene oder Geschädigte können zwar einen Strafantrag erstatten bzw. eine Strafanzeige stellen. Eine vorsätzliche oder leichtfertig erstattete Anzeige kann für sich genommen jedoch ebenfalls als sog. „Falsche Verdächtigung“ strafbar sein, die außerdem zum Schadensersatz führen kann.

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