Abmahnmonitor: Garantien bei Amazon, Widersprüchliche Widerrufsfrist, Biozide

Veröffentlicht: 18.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.05.2018

Ein Klassiker ist die Werbung mit Garantien. Wer bei seinen Angeboten mit einer „Garantie” wirbt, muss hierbei auch bestimmte Dinge beachten. Die entsprechenden Garantiebedingungen müssen dem Käufer vor und nach Vertragsschluss klar und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Bei Amazon ist das jedoch leichter gesagt als getan. 

Amazon
© Ink Drop / Shutterstock.com

Wer? Attila Hollo (über die Kanzlei Schmietenknop)

Wie viel? 1029,35 Euro

Betroffene? Händler von Uhren und Schmuck

Was? Unvollständige Garantienwerbung bei Amazon

Das Gesetz legt Sonderbestimmungen für Garantien fest, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dazu gehören neben dem Inhalt der Garantie auch alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere zum räumlichen Geltungsbereich der Garantie und Angaben zum Garantiegeber. Auch der Hinweis, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von der Geltendmachung der Garantie nicht beeinträchtigt werden, ist zwingend erforderlich.

Abgemahnt wurde aktuell ein Amazon-Händler wegen der Angabe „2 Jahre Garantie“, ohne die Anforderungen an eine Garantieerklärung zu erfüllen. Um der Abmahnung vorzubeugen, müssten Händler prinzipiell Folgendes tun:

  • Die vollständige Garantieerklärung wird zusätzlich als Text in die Amazon-Artikelbeschreibung aufgenommen.
  • Der Begriff „Garantiebestimmungen“ (oder eine ähnliche eindeutige Formulierung) kann in der Artikelbeschreibung verwendet und diese mit einem Link zu einer Shop-Unterseite hinterlegt werden, die über den Umfang der Garantie aufklärt (sprechender Link).
  • Alternativ kann der Begriff „Garantiebestimmungen“ mit einem Link zu einer externen Webseite hinterlegt werden (z. B. Hersteller-Webseite), die über den Umfang der Garantie aufklärt.

Alle drei vorgenannten Varianten sind bei Amazon jedoch wohl derzeit nicht umsetzbar. Eine Lösung bietet sich deshalb aktuell über die Produktfotos an: Die Garantiebedingungen können als Produktfoto hochgeladen werden. Zwar hat Amazon bisher diese Lösung nicht beanstandet und die Garantiebeschreibungen auf/in den Fotos nicht gelöscht. Aber diese Lösung ist rechtlich nicht vollends sicher. Zum einen werden die Garantiebedingungen nichts als Hauptfoto angezeigt und könnten deshalb übersehen werden. Zum anderen sind die Texte auf Fotos nicht barrierefrei. Ganz sicher sind Amazon-Händler nur, wenn sie überhaupt keine Garantien bewerben.

 

Wer? Immotec GmbH (über die Kanzlei Steffen Majoyeogbe)

Wie viel? 1358,86 Euro

Betroffene? Ebay-Händler für Sanitär-, Heizungs- und Wassertechnik

Was? Widersprüchliche Widerrufsfristen bei Ebay, u. a.

Die Ebay-Kurzhinweise sollen den potenziellen Käufern einen schnellen Überblick über ihre Rechte geben, ohne dass diese lange Rechtstexte lesen müssen. Bei Angabe der Widerrufsfrist innerhalb der Kurzinformationen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Volltextbelehrung und die Kurzinformationen inhaltlich identisch sind, das heißt, dass beide eine deckungsgleiche Widerrufsfrist angeben. 

eBay Kurzinformation: Widerspruchsfreie Angaben

Ein kurzer Check der Artikel bei Ebay wird alle Händler vor einer ähnlichen Abmahnung schützen. Widerspruch gefunden? Hier geht’s entlang zur Fehlerkorrektur.

 

Wer? OASE GmbH (über die Kanzlei JUR§SOLUTION)

Wie viel? 3617,01 Euro

Betroffene?

Was? Verkauf von Bioziden unter unzulässiger Werbebotschaften 

Mit den ersten Sonnenstrahlen zieht es die Deutschen wieder auf ihren Balkon bzw. in den Garten. Fleißige Heimwerker haben dafür allerlei Mittel, die ihnen bei der Säuberung helfen, etwa Algenkiller, Unkrautvernichter oder Holzschutzmittel. Seit September 2013 gelten für diese sog. Biozide neue Regelungen für den Handel, die sog. Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU). Die Biozid-Verordnung regelt mit seinem weiten Anwendungsbereich das Inverkehrbringen, die Werbung und die Verwendung von Biozidprodukten. Wer solche Produkte im Angebot hat, sollte sich unbedingt Infos zum Verkauf von Bioziden holen, und zwar hier.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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