Neues im Fall „Edda“

Stadt pfändet Mops – War der Hund mangelhaft?

Veröffentlicht: 11.04.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.04.2023
Mops, der auf dem Boden liegt

Tiere werden rechtlich gesehen ähnlich wie Sachen behandelt und können daher auch Mängel haben, die wiederum den Weg ins Gewährleistungsrecht öffnen. Nachdem wir uns in einem längeren Artikel bereits tiefgehender mit dem Gewährleistungsrecht bei Tieren beschäftigt haben, entschied nun das Landgericht Münster (05.04.2023, Az.: 02 O 376/19) einen Streit zu Mängeln bei einem Mops. 

Aus Edda wurde Wilma

Ausgangspunkt des Falles ist eine Geschichte, die bundesweit für Kopfschütteln gesorgt hatte: Im Jahr 2018 hatte die ursprüngliche Eigentümerin des Mopses Schulden bei der Stadt Ahlen. Die Stadt pfändete den Mops daraufhin und verkaufte ihn darauf hin über Ebay Kleinanzeigen. Die neue Besitzerin ersteigerte Edda für 690 Euro und taufte die Hündin in Wilma um. In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht München ging es nun genau um diese Versteigerung. Der Vorwurf der Käuferin lautete, dass die Stadt Ahlen sie getäuscht habe. Sogar Strafanzeige wurde erstattet.

19.000 Euro Behandlungskosten

Die neue Eigentümerin forderte insgesamt 19.000 Euro von der Stadt Ahlen. Zum Zeitpunkt des Kaufes soll die Hündin neben einer Augenreizung an weiteren Krankheiten gelitten haben. Aufgrund des Gesundheitszustandes habe die Käuferin mehrere Tausend Euro Tierarztkosten investiert. Diese wollte sie nun von der Stadt ersetzt haben. Immerhin sei der Mops als gesund angepriesen worden.

Die Käuferin fühlte sich sogar so sehr getäuscht, dass sie Strafanzeige gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen stellte. Diese wurde allerdings wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt.

Auch auf zivilrechtlichem Wege hielt sich ihr Erfolg in Grenzen: Das Gericht konnte laut der LTO lediglich feststellen, dass bei der Übergabe des Mopses eine Impfung fehlte. Ob die Krankheiten bereits beim Kauf vorlagen, konnte jedenfalls nicht nachvollzogen werden. Entsprechend muss die Stadt lediglich 600 Euro zuzüglich Zinsen an die Klägerin zahlen. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.