Verteidigungsstrategie

Vor EuGH-Urteil: Schufa spielt Bedeutung des Scores herunter

Veröffentlicht: 06.09.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 06.09.2023
Schufa-Aufschrift auf Gebäude

Die Schufa versucht sich vor dem bevorstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Überprüfung der Konformität ihres Scores mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit einer eigenen Strategie zu behelfen: Große Firmenkunden sollen dabei unterstützen, die Schufa datenschutzrechtlich abzusichern. 

Mehrere Unternehmen wurden von der Auskunftei in einem Brief mit der Aufforderung angeschrieben, zu bestätigen, dass die von ihr übermittelte Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen eigentlich gar nicht so wichtig sei. Scheinbar versucht die Schufa damit, ihr vorhandenes Geschäftsmodell zu schützen, wie aus einem Bericht von Golem hervorgeht. 

EuGH-Urteil steht kurz vor dem Abschluss

Ob die von der Schufa ermittelten Werte, die sogenannten Scores, mit der DSGVO vereinbar sind, wird gerade noch vor dem EuGH verhandelt (wir berichteten). Das Verfahren steht jedoch kurz vor dem Abschluss. Konkret geht es um mehrere Fälle aus Deutschland. In einem Rechtsstreit wollte der Kläger von der Schufa erwirken, einen Eintrag zu löschen und seine Daten einsehen zu können, da ihm ein Kredit nicht gewährt wurde. Von der Schufa erfuhr er aber nur seinen Score und die allgemeinen Informationen zur Berechnung. 

Wie der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28.01.2014 Az. VI ZR 156/13) bereits vor einigen Jahren entschieden hat, ist die genaue Berechnungsmethode des Scores ein Geschäftsgeheimnis. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den beschriebenen Fall nun aber dem EuGH vor, um das Verhältnis zur DSGVO grundsätzlich klären zu lassen.

Laut DSGVO keine automatisierten Entscheidungen möglich

Im März 2023 hatte EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe in seinem Schlussantrag vorgetragen, dass „die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer betroffenen Person, künftig einen Kredit zu bedienen, eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhende Entscheidung darstelle”. Nach der DSGVO steht den Bürgern der EU aber das Recht zu, sich keinen Entscheidungen unterwerfen zu müssen, die ausschließlich auf einer automatisierten Entscheidung inklusive Profiling beruhen. 

In der Annahme, dass die Richter des EuGH die Auffassung des Generalanwalts teilen, wäre es nicht mehr möglich, dass Banken bei der Kreditvergabe oder Mobilfunkunternehmen bei der Entscheidung über die Vergabe von Handyverträgen, den Schufa-Score als einzige Grundlage heranziehen.

Schufa-Score nicht maßgeblich – oder doch?

Die von der Schufa angeschriebenen Geschäftskunden sollen daher bestätigen, dass sie bei ihren Entscheidungen gar nicht den Schufa-Wert „maßgeblich zugrunde legen”. Ebenso sollen sie versichern, dass andere Faktoren bei den Entscheidungen auch eine Rolle spielen und ein schlechter Score kein Ausschlusskriterium sei und nicht automatisch zu einer Ablehnung führe.

Scheinbar wollen die angeschriebenen Unternehmen dabei jedoch nicht mitspielen, berichten SZ und NDR. Es ist die Rede davon, dass das Schreiben eher Irritationen ausgelöst habe und viele der Bitte der Schufa nicht nachkommen und die Vorlage nicht unterschreiben wollen. Der Schufa-Score nehme nämlich sehr wohl eine entscheidende Rolle bei den Bewertungen ein. 

Die Schufa selbst sieht dem Abschluss des Gerichtsverfahrens weiter gelassen entgegen und bleibt bei ihrer Auffassung, dass „der Score in aller Regel nicht maßgeblich für die Entscheidungsfindung ist". Sollte das Urteil der Schufa jedoch nicht Recht geben, soll sich „das Handeln der Schufa selbstverständlich den neuen Gegebenheiten anpassen".

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