Google-Shopping-Anzeigen

Händler:innen haften für durch Ebay geschaltete Google-Shopping-Anzeigen (Update)

Veröffentlicht: 06.09.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.09.2023
Ebay Gebäude

Ebay bewirbt eingestellte Angebote regelmäßig proaktiv und vollautomatisch, ohne dass die Shops hierüber Kenntnis haben oder dafür Kosten anfallen. Das kann diesen jedoch auf die Füße fallen, wenn die Angebote, auf die Bezug genommen wird und dementsprechend die Google-Shopping-Anzeigen nicht korrekt sind und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Ein aktuelles Urteil dürfte Ebay-Händler:innen noch einmal wachsam machen.

Händler:innen haften für von Ebay geschaltete Google Shopping-Anzeigen

Im eigenen Online-Shop hat man zumindest innerhalb der technischen Möglichkeiten der Shop-Software Einfluss auf die Darstellung, etwa der Artikelbeschreibungen oder den Bestellablauf. Auf Amazon oder Ebay gibt es jedoch wenig Optionen, auf die Darstellung oder die technischen Gegebenheiten Einfluss zu nehmen und Anzeigen zu ändern oder zu optimieren.

So zeigt auch ein aktuelles Urteil, welches die Kanzlei Internetrecht Rostock teilt, dass Ebay-Verkäufer:innen die Verantwortung für rechtliche Probleme im Zusammenhang mit von Ebay selbst geschalteten Google-Shopping-Anzeigen übernehmen müssen. Das Ergebnis ist, dass Ebay-Verkäufer:innen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht haften, die ihre Angebote bei Google Shopping betreffen, obwohl sie diese Anzeigen nicht selbst geschaltet haben, sondern Ebay dies automatisch getan hat (OLG Rostock, Beschluss vom 28.08.2023, Az.: 2 U 6/23).

Mithaftung nicht unverhältnismäßig

Das OLG findet unter Bezugnahme auf die Ebay-Bedingungen auch gewohnt harsche Worte für die Händlerschaft: Insofern läge es an dem Shop, entweder eine rechtssichere Gestaltung des Angebots auf der Plattform zu wählen, die eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch im Zusammenhang mit automatisch erstellten Werbeanzeigen, insbesondere bei Google-Shopping, sicherstelle, oder von einem Angebot über Ebay ganz Abstand zu nehmen.

Eine Internetplattform dürfe nur dann verwendet werden, wenn ein rechtmäßiges Handeln sichergestellt werden könne, denn rechtliche Gefahren sind lediglich die Kehrseite der von den Händler:innen in Anspruch genommenen Vorteile einer Verkaufsplattform, deren Werbewirkung durch die Weiterverbreitung der Anzeigen auf Suchmaschinen erheblich an Reichweite gewinne.

Praktische Umsetzung

Insoweit ist diese Entscheidung auf einer Linie mit der früheren Rechtsprechung zu Amazon. Blendet Amazon (ohne das Wissen seiner Händler:innen) eigenmächtig wettbewerbswidrige Aussagen oder Funktionen ein und wird der Shop daraufhin wegen falscher Angaben in seinem Angebot abgemahnt, kann er im Abmahnfall nicht auf Amazon verweisen (z.B. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 07.08.2017, Az.: 12 O 141/15, wir berichteten). Das gilt 1:1 auch für Ebay und Werbemaßnahmen wie Google Shopping.

Ob und wie man diesem Umstand nun entgehen kann, ist nicht eindeutig zu sagen. Unseres Wissens werden Händler:innen über die Bewerbung ihrer Angebote bei Google Shopping nicht informiert. Auch die Kanzlei Internetrecht Rostock schreibt, dass nicht bekannt sei, ob man die Schaltung von Google-Shopping-Anzeigen für eigene Angebote verhindern oder optimieren kann. 

Die Begründung der Entscheidung lässt jedoch Rückschlüsse zu, dass insbesondere die von Ebay zur Verfügung gestellten Felder wie die für Grundpreise oder zu sonstigen Pflichtangaben (z.B. Energieeffizienzklasse) genutzt werden sollten, denn nur darüber können diese notwendigen Angaben überhaupt mit in die Google-Shopping-Anzeige gezogen werden. Wer Angaben schon in seinem Ebay-Angebot falsch oder gar tätigt, erhöht die Gefahr, dass dieser Wettbewerbsverstoß sich bei Google Shopping fortsetzt. Wer bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, sollte besonderes Augenmerk auf diese Punkte legen und seine Angebote regelmäßig kontrollieren.

Aber auch Ebay ist in der Mitwirkungspflicht: Ein Marktplatz muss ein unlauteres Angebot auf den entsprechenden Hinweis hin unverzüglich sperren und Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05). Das lässt sich auch gut auf den besagten Fall übertragen.

Wir haben Ebay um ein Statement gebeten und werden dieses ergänzen, sobald es uns vorliegt.

Update vom 07.09.2023

Ebay bewirbt oft Angebote von Händler:innen über externe Kanäle – vollautomatisch und auf Ebay's Kosten. „Wenn die Angebote bei eBay rechtskonform sind, sehen wir auch kein Risiko für Abmahnungen – sei es wegen des Verkaufs über den eBay-Marktplatz oder der Bewerbung etwa über Google Shopping“, teilte uns Ebay auf Nachfrage heute mit.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#10 Werner 2023-09-11 13:07
Aber irgendwie stimmt ja die Überschrift nicht. Ich hafte ja nicht dafür, dass Ebay eine Anzeige für meine Produkte schaltet, sondern ich hafte dafür, dass ich vorher schon falsche Angaben gemacht habe. Also liegt doch der Fehler ganz klar bei mir. Ich müsste doch genauso gut mit einer Abmahnung rechnen, wenn einer dieser Anwälte, der sonst nichts zu tun hat, auf Ebay herumschnüffelt . Wie schon im letzten Satz erwähnt: "Wenn die Angebote rechtskonform sind, sehen wir kein Risiko" Das Problem ist doch eher, das es generell fast nicht mehr möglich ist, etwas rechtskonform zu gestalten, egal ob bei Ebay, Amazon oder im eigenen Shop.

_____________________

Antwort der Redaktion:

Hallo Werner,

das stimmt leider nur bedingt. Manchmal passiert es, dass zum Beispiel bei Google Anzeigen die Infos nur teilweise übernommen, oder falsch dargestellt werden. So kann es vorkommen, dass die Grundpreisangab e fehlt oder die Versandkosten fehlerhaft dargestellt werden.

Viele Grüße

die Redaktion
Zitieren
#9 anja 2023-09-08 19:01
es ist seit langem bekannt, daß ebay das macht und war früher für die händler auch von vorteil, aber aufgrund erdrückender neuer gesetze, abmahnwahn, irrer händlerauflagen und eher kundenfeindlich en als kundenschützend en irrwitziger vorgaben (sehe z.B. eben überall die gewichtangabe von smartphones per 100 g, obwohl das gesamtgewicht dabeisteht - wer errechnet den wert eines smartphones über das gewicht per 100 g aus ????????) ist der online-, aber auch sonstige handel in deutschland zur reinen satire und leichenfleddere i verkommen, die nur noch dem reinen abzocken von (zwielichtigen) abmahnern dienen. wie auch immer.......... . ich bin da vor 3 jahren komplett raus, bei amazon nie rein (gott bewahre mich davor als händler als auch käufer) und rate allen händlern auf solchen plattformen ohne selbstkontrolle , aber mit voller eigenhaftung und hohen (geinn)abgaben so weit fern zu bleiben, daß es selbst am horizont nicht mal mehr zu erahnen ist.
Zitieren
#8 Chris 2023-09-08 08:31
Wie genau sah denn nun die Anzeige aus?
Zitieren
#7 Roland Bär 2023-09-07 15:21
Internet Rostock war der Kläger?

__________________________________________________________________________

Antwort der Redaktion

Lieber Herr Bär,

nein, die Internetkanzlei Rostock berichtete lediglich zuerst über den Fall.
Wer genau die wettbewerbsrech tliche Klage einreichte, ist nicht genauer bekannt.

Beste Grüße
die Redaktion
Zitieren
#6 Birgit 2023-09-07 14:23
@Redaktion, sorry wegen dem "blind in die Menge... und Amoklauf", war nicht bös gemeint.

Jedoch bedarf es blos ein paar Schritte, damit jeder werbefrei Internet nutzen kann.

1. DuckDuckGo App runterladen

2. vom Google Appstore über Google Chrome, Google, Google Play Dienste ÜBERALL "Hintergrundakt ivität ausschalten, Keinen Zugriff auf nichts gewähren, anschliessend Deaktivieren.

3. Ob ebay oder sonstwo: die Werbecookies und sonstiges Zeug "alles ablehnen"

4. Bei DuckDuckGo die Hintergrundakti vität ablehnen

( Facebook, Meta ebenso!)

5. Cachee leeren


Ihr könnt sogar die Joynapp ohne Werbung schauen, außer Live Fernsehn
Zitieren
#5 Birgit 2023-09-07 13:44
Das KANN aber nicht rechtens sein, denn Schuld hat zweifelsohne der KÄUFER, der keinen vernünftigen Browser benutzt. Mit zb DuckDuckGo, Ecosia usw sieht der Nutzer ( in dem Fall Käufer) keine Googlewerbung. Ebay lässt zwar die Wahl, sollte eine Person aber Google nicht deaktiviert oder zumindest den Datenschutz eingestellt haben, sieht er logischerweise Googlewerbung, da er dem ja zugestimmt hat.

[Anmerkung der Redaktion: Bitte keine Vergleiche zu Amokläufen.]

Da scheint der Richter wohl keine Ahnung von der "neuartigen'Dig italisierung zu haben
Zitieren
#4 Bernd 2023-09-07 11:43
Das kann aber nicht rechtens sein.
Wenn der Käufer zu blöd ist, die Datenschutzeins tellung anzupassen und nicht alles auf Ablehnen stellt und eine Googleannonce wird eingeblendet, kann der Verkäufer das nicht beeinflussen. Eigentlich auch ebay nicht.

Warum wird Google nicht verklagt und prügelt stattdessen auf komplett unbeteiligte ein. Einem Abmahnanwalt würd ich was erzählen
Zitieren
#3 Manfred Roettger 2023-09-07 09:40
Das kann doch nur ein schlechter Witz sein.

Seid wann hafte ich für Dinge, die ich gar nicht in Auftrag gegeben habe?

Klar, habe ich auf einer Plattform rechtswidrige Angebote bin ich automatisch dadurch in der Haftung aber es kann ja nicht sein, dass ich bei Fehlern der Plattform ansich haften muss.

Leider ist aus dem obigen Text nicht ersichtlich um welchen Fehler es definitiv geht.

Mit Rechtsstaatlich keit hat das wohl nichts zu tun.

Mein Fehler = Haftungsgrund

Fremdfehler = Haftungsgrund bei dritten

Solch ein Urteil, wenn es um einen tatsächlichen eBayfehler geht, ist eines Rechtstaates unwürdig.
Zitieren
#2 Hubert 2023-09-07 08:56
Wie immer, die deutsche Justiz hasst den Händler. Irgendeine Art von Milde ist nicht zu erwarten. Über die Großkonzerne hält man seine schützende Hand, Händler werden bekämpft, indem man ihnen die volle Verantwortung für alles und jedes zuschiebt. Ein Urteil drückt nie nur aus, was im Gesetz steht, jeder durchschnittlic he Richter kann sich alles so hinbiegen, wie es ihm in den Kram passt. Es ist der Geist der Zeit, der sich hier ausdrückt.
Zitieren
#1 Michael 2023-09-07 07:59
Wäre ja mal interssant zu wissen gegen was die Anzeigen da jetzt genau verstossen haben??
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.